CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 20256. Strategische UnternehmenszieleUnternehmen möchten weltweit auf die besten Talente zugreifen können.Beispiel:Ein global tätiger Konzern setzt Spezialisten aus den verschiedensten Ländern fürInnovationsteams ein.B) Risiken bei dem Einsatz von externem FremdpersonalBeim grenzüberschreitenden Einsatz von Fremdpersonal – das heisst, wenn einUnternehmen Personal aus dem Ausland einsetzt oder «Fremdkräfte» in andereLänder entsendet – können für ein Unternehmen zusätzliche Risiken entstehen.Diese sind komplexer als bei rein nationalen Einsätzen, da in diesen Fällen mehrereRechtsordnungen, Steuersysteme und kulturelle Faktoren involviert sind.1. Rechtliche Risikena) Arbeits- und AufenthaltserlaubnisAuch wenn es sich bei dem externen Fremdpersonal nicht um eigene Mitarbeiterhandelt, besteht die Notwendigkeit der Sicherstellung, dass die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissefür den Einsatzort vorhanden und korrekt sind.Risiken: Bussgelder, Ausweisung, vorzeitiger Abbruch der ArbeitstätigkeitBei externem Fremdpersonal ist man in der Regel (nicht direkt) in der Verantwortungdiese einzuholen und auch die Strafen sind in erster Linie an die externe Persongerichtet, trotzdem kann dies Auswirkungen auf den Einsatz haben.Schwieriger wird es bei einer möglichen Nichtbeachtung von lokalen Arbeitsgesetzen,denn häufig ist der Sachverhalt nicht eindeutig und es stellt sich die Frage,inwie-fern der externe Selbständigerwerbende im Einsatzland auch alsSelbständiger-werbender qualifiziert. Je nach der Einstufung sind die lokalenArbeitsgesetze eben-falls zu beachten. In Abhängigkeit zum jeweiligen Einsatzlandgibt es unterschied-liche Regelungen, unter anderem was die Arbeitszeiten, diePausenzeiten, den Mind-8
CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2025estlohn und den Kündigungsschutz betrifft.Risiken: Bussgelder, Nachzahlungen, rechtliche KlagenIn den EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten sind die Vorschriften für «Posted WorkerNotifications» sowie in der Schweiz das sogenannte Meldeverfahren zu beachten. Inder Regel sind diese Meldungen vor Beginn des Einsatzes notwendig.Risiken: Bussgelder, Arbeitsstoppb) Scheinselbstständigkeit und illegale ArbeitnehmerüberlassungBei dem Einsatz von externen Selbständigerwerbenden ist in der Regel das ThemaScheinselbständigkeit, das Erste worüber jeder stolpert. Im grenzüberschreitendenKontext wird die Einordnung bezüglich Scheinselbstständigkeit noch etwasschwieriger, da nun zwei Unternehmen eine Qualifizierung vornehmen, inwieweitdie Person nach wie vor als selbständig oder als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist.Risiken: Strafen, Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen als Arbeitnehmer,Einbehaltung von SteuernZudem kommt es auf die jeweilige Ausgestaltung der Verträge zwischen der externenPerson / Unternehmen und dem Einsatzbetrieb an und darauf, inwieweit dasSet-up auch als Arbeitnehmerüberlassung beziehungsweise Personalverleih qualifizierenwürde. Je nachdem, welche Länder involviert sind, wird eine unterschiedlicheQualifizierung dieser Thematik vorgenommen. Hinzukommt, dass es, unabhängigvon einer vorhandenen notwendigen Lizenz, Länder gibt, in denen derPersonalverleih vom Ausland verboten ist. Ein solches Land ist beispielsweise dieSchweiz. Daher ist auf die Vertragsgestaltung und das Set-up des Einsatzes sehrgrosses Augenmerk zu legen.Risiken: Bussgelder, Strafmassnahmen, Arbeitsstoppc) Sozialversicherung und SteuernSofern der Einsatz der externen Person als Scheinselbständigkeit qualifiziert, hat9
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