CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2025 6. Strategische Unternehmensziele Unternehmen möchten weltweit auf die besten Talente zugreifen können. Beispiel: Ein global tätiger Konzern setzt Spezialisten aus den verschiedensten Ländern für Innovationsteams ein. B) Risiken bei dem Einsatz von externem Fremdpersonal Beim grenzüberschreitenden Einsatz von Fremdpersonal - das heisst, wenn ein Unternehmen Personal aus dem Ausland einsetzt oder «Fremdkräfte» in andere Länder entsendet - können für ein Unternehmen zusätzliche Risiken entstehen. Diese sind komplexer als bei rein nationalen Einsätzen, da in diesen Fällen mehrere Rechtsordnungen, Steuersysteme und kulturelle Faktoren involviert sind. 1. Rechtliche Risiken a) Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis Auch wenn es sich bei dem externen Fremdpersonal nicht um eigene Mitarbeiter handelt, besteht die Notwendigkeit der Sicherstellung, dass die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse für den Einsatzort vorhanden und korrekt sind. Risiken: Bussgelder, Ausweisung, vorzeitiger Abbruch der Arbeitstätigkeit Bei externem Fremdpersonal ist man in der Regel (nicht direkt) in der Verantwortung diese einzuholen und auch die Strafen sind in erster Linie an die externe Person gerichtet, trotzdem kann dies Auswirkungen auf den Einsatz haben. Schwieriger wird es bei einer möglichen Nichtbeachtung von lokalen Arbeitsgesetzen, denn häufig ist der Sachverhalt nicht eindeutig und es stellt sich die Frage, inwie-fern der externe Selbständigerwerbende im Einsatzland auch als Selbständiger-werbender qualifiziert. Je nach der Einstufung sind die lokalen Arbeitsgesetze eben-falls zu beachten. In Abhängigkeit zum jeweiligen Einsatzland gibt es unterschied-liche Regelungen, unter anderem was die Arbeitszeiten, die Pausenzeiten, den Mind- 8
CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2025 estlohn und den Kündigungsschutz betrifft. Risiken: Bussgelder, Nachzahlungen, rechtliche Klagen In den EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten sind die Vorschriften für «Posted Worker Notifications» sowie in der Schweiz das sogenannte Meldeverfahren zu beachten. In der Regel sind diese Meldungen vor Beginn des Einsatzes notwendig. Risiken: Bussgelder, Arbeitsstopp b) Scheinselbstständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung Bei dem Einsatz von externen Selbständigerwerbenden ist in der Regel das Thema Scheinselbständigkeit, das Erste worüber jeder stolpert. Im grenzüberschreitenden Kontext wird die Einordnung bezüglich Scheinselbstständigkeit noch etwas schwieriger, da nun zwei Unternehmen eine Qualifizierung vornehmen, inwieweit die Person nach wie vor als selbständig oder als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist. Risiken: Strafen, Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen als Arbeitnehmer, Einbehaltung von Steuern Zudem kommt es auf die jeweilige Ausgestaltung der Verträge zwischen der externen Person / Unternehmen und dem Einsatzbetrieb an und darauf, inwieweit das Set-up auch als Arbeitnehmerüberlassung beziehungsweise Personalverleih qualifizieren würde. Je nachdem, welche Länder involviert sind, wird eine unterschiedliche Qualifizierung dieser Thematik vorgenommen. Hinzukommt, dass es, unabhängig von einer vorhandenen notwendigen Lizenz, Länder gibt, in denen der Personalverleih vom Ausland verboten ist. Ein solches Land ist beispielsweise die Schweiz. Daher ist auf die Vertragsgestaltung und das Set-up des Einsatzes sehr grosses Augenmerk zu legen. Risiken: Bussgelder, Strafmassnahmen, Arbeitsstopp c) Sozialversicherung und Steuern Sofern der Einsatz der externen Person als Scheinselbständigkeit qualifiziert, hat 9
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