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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Sommer / Summer 2024

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CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 Erbringung von grenzüberschreitenden Management Dienstleistungen im Zusammenhang mit skandinavischen Ländern Autorin: Malene Overgaard, Partner, Schjødt 1. Einführung Die grenzüberschreitende Erbringung von Managementdienstleistungen durch eine Muttergesellschaft oder eine andere Tochtergesellschaft für andere Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe kann zahlreiche Vorteile bieten. Durch die Konsolidierung dieser Dienstleistungen in einer zentral verwalteten Organisation kann das Unternehmen Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen erzielen, die sonst nur schwer zu erreichen wären. Es gibt jedoch eine Reihe von steuerlichen Aspekten und Risiken, die bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Managementdienstleistungen ermittelt und berücksichtigt werden sollten Sowohl dann, wenn ein Arbeitnehmer weiterhin von seinem Heimatland aus für ein ausländisches Unternehmen arbeitet, als auch dann, wenn ein Arbeitnehmer im Ausland tätig wird. Relevante Themen sind die steuerlichen Folgen für den Arbeitnehmer, die Sozialversicherungspflicht, unterschiedliche Melde- und Quellensteuerpflichten für den Arbeitgeber, Verrechnungspreisfragen, das Risiko einer Betriebsstätte oder eines tatsächlichen Sitzes der Geschäftsleitung etc. In diesem Artikel werden typische Steuerfragen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Managementdienstleistungen aus dänischer, norwegischer und schwedischer Sicht beleuchtet. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur die wichtigsten Regeln aufzeigt und es betont werden muss, dass immer eine individuelle und spezifisch auf den jeweiligen Einzelfall bezogene fachliche Beratung in Anspruch genommen werden sollte. Es gibt noch weitere relevante Aspekte, wie z. B. arbeitsrechtliche Fragen, kommerzieller Antrieb usw., aber im Folgenden werden wir uns ausschliesslich auf die steuerlichen Aspekte konzentrieren. 14

CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 2. Berücksichtigung der steuerlichen Risiken 2.1. Potenzielle Steuerpflicht für einen Arbeitnehmer, der in mehreren Staaten arbeitet Wenn ein Arbeitnehmer in einem anderen Staat als seinem Heimatland arbeitet, kann er auch in diesem Land steuerpflichtig sein und muss dort eine Steuererklärung abgeben. Dänemark: Wenn der Arbeitnehmer in Dänemark arbeitet, aber nicht in Dänemark wohnt, ist er in Dänemark mit dem Gehalt steuerpflichtig, das er für seine Arbeit in Dänemark für einen dänischen Arbeitgeber erhält. Wenn der Arbeitnehmer stattdessen eine Wohnung in Dänemark mietet und zu arbeiten beginnt, wird er in Dänemark voll steuerpflichtig. Behält der Arbeitnehmer seine Wohnung im Heimatland, so ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer dort seinen Lebensmittelpunkt hat, das heisst er gilt dort als steuerlich ansässig. Darüber hinaus kann dieses Land das weltweite Einkommen besteuern, während das andere Land nur die eigenen Quellen besteuern kann. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und dem betreffenden Land entscheidet über die steuerliche Ansässigkeit, das Recht jedes Landes, ein bestimmtes Einkommen zu besteuern, und darüber, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. In jedem Fall muss der Arbeitnehmer eine dänische Steuererklärung abgeben. Norwegen: Für Norwegen gilt ein Arbeitnehmer, der sich innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums mehr als 183 Tage oder innerhalb eines 36-Monats-Zeitraums sich mehr als 270 Tage in Norwegen aufhält, nach norwegischem Recht als in Norwegen steuerlich ansässig. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer in Norwegen der allgemeinen Einkommens- und Vermögenssteuerpflicht unterliegt. Überschreitet ein Arbeitnehmer diese Schwellenwerte, ist er in Norwegen mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig und muss alle Einkünfte und Vermögenswerte melden, unabhängig davon, ob sie aus Norwegen oder dem Ausland stammen. Selbst wenn der Arbeitnehmer die oben genannten Schwellenwerte nicht überschreitet, kann er 15

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