CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 In Norwegen sind die Kosten für den Arbeitgeber regional differenziert und werden auf der Grundlage des Satzes berechnet, der in der jeweiligen regionalen Zone gilt, in welcher der Arbeitgeber tätig ist. Die Sätze liegen zwischen 0 % und 14,1 % des Gehalts des Arbeitnehmers. Bitte beachten Sie, dass derzeit ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von 5 % für Gehälter über NOK 850’000 (ca. EUR 74’000) erhoben wird. Die norwegische Regierung hat angekündigt, dass dieser zusätzliche Beitrag ab dem 1. Januar 2025 abgeschafft werden soll. Aus Sicht des EU/EWR-Rechts unterliegt ein Arbeitnehmer im Allgemeinen dem Sozialversicherungssystem des Staates, in dem der Arbeitgeber ansässig ist. Wenn ein Arbeitnehmer üblicherweise in mehr als einem Staat arbeitet, unterliegt er in der Regel dem Sozialversicherungssystem desjenigen Landes, in dem er wohnt, sofern er dort mindestens 25 % seiner Arbeit verrichtet. Es gelten jedoch Ausnahmen. Wenn ein Arbeitnehmer in mehreren Ländern arbeitet, ist es wichtig, die Sozialversicherungspflicht durch eine A1-Bescheinigung nachzuweisen, die bei Reisen zu Arbeitszwecken mitgebracht werden sollte. In einigen Ländern sind die Geldstrafen sehr hoch, wenn ein Arbeitnehmer seinen Sozialversicherungspflichten nicht korrekt nachkommt oder die A1-Bescheinigung nicht vorlegen kann. 2.4. Verrechnungspreise Alle Vereinbarungen zwischen den involvierten Parteien sollten nach dem Fremdvergleichsgrundsatz geschlossen werden. Es gibt ganz bestimmte Verrechnungspreismechanismen, die sicherstellen, dass die Preise je nach Art der erbrachten Dienstleistungen korrekt festgelegt werden. 2.5. Ständige Niederlassung und effektiver Sitz der Verwaltung Ein weiteres Risiko, das berücksichtigt werden muss, wenn ein Arbeitnehmer im Auftrag eines Unternehmens in einem anderen Land arbeitet, ist das Risiko der Gründung einer Betriebsstätte. Eine Betriebsstätte führt zu einer Steuerpflicht des Unternehmens im Ausland für alle Einkünfte, die der Betriebsstätte zuzurechnen sind. Die Beurteilung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, hängt von einer umfassenden Bewertung ab, wobei die folgenden Bedingungen erfüllt sein müssen: 18
CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 Erstens muss festgestellt werden, dass eine feste Niederlassung vorliegt, was eine gewisse Dauer und einen bestimmten Ort voraussetzt. Zweitens muss die Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise über diese feste Niederlassung abgewickelt werden. Die Tätigkeit des Unternehmens im Ausland, die Funktion und Rolle der Mitarbeiter sowie deren Verantwortlichkeiten sind für diese Beurteilung von zentraler Bedeutung. Im Allgemeinen begründen blosse Vorbereitungs- und Hilfstätigkeiten keine Betriebsstätte. Bitte beachten Sie, dass eine Betriebsstätte auch dann vorliegen kann, wenn kein fester Geschäftssitz vorhanden ist, und zwar nach der so genannten Vertreterregel, die in den meisten Steuerabkommen festgelegt ist. Nach dieser Regel kann ein Unternehmen als Betriebsstätte angesehen werden, wenn ein Angestellter im Namen des Arbeitgebers handelt, die Befugnis hat, Verträge im Namen des Arbeitgebers abzuschliessen, und diese Befugnis ausübt. Ein weiteres zu berücksichtigendes Risiko ist die mögliche Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung. Wird die Geschäftsführung tatsächlich von einem anderen Land aus wahrgenommen, kann das Unternehmen am Ende mit seinem gesamten Einkommen als in diesem anderen Land voll steuerpflichtig gelten, wobei es im ursprünglichen Land möglicherweise zu einer Wegzugsbesteuerung kommt. Aus dänischer Sicht kann dies der Fall sein, wenn beispielsweise die Geschäftsleitung mehr als die Hälfte der Zeit in Dänemark mit der Geschäftsführung verbringt. Aus norwegischer Sicht kommt es darauf an, ob die Geschäftsführung in Norwegen erfolgt; dies gilt insbesondere in unklaren Fällen. Schweden hingegen wendet das Konzept des tatsächlichen Sitzes der Geschäftsleitung nicht an, sondern stützt die steuerliche Ansässigkeit auf die Registrierung. Alles in allem entstehen durch eine Betriebsstätte oder einen effektiven Sitz der Geschäftsleitung steuerliche und andere Verpflichtungen für das Unternehmen in dem betreffenden Land und diese haben im Allgemeinen auch Einfluss auf die Beschäftigungsbedingungen für den Arbeitnehmer. 19
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