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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Sommer / Summer 2024

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CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 3. Fachliche Unterstützung Mit Niederlassungen in Dänemark, Norwegen, Schweden und London ist Schjødt in der Lage, sowohl bei der Risikobewertung als auch bei der Vorbereitung der bestmöglichen Einrichtung zu helfen, wenn sie Mitarbeiter haben, die grenzüberschreitend arbeiten - unabhängig vom Standort. Kontakt: Schjødt Göteborg Plads 1 9. sal 2150 Nordhavn Kopenhagen / Dänemark +45 70 70 75 72 mail@schjodt.com schjodt.com 20

CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 Telearbeit aus Spanien Autorin: Ana Garicano Solé, Partner | Managing Director, Sagardoy Legal & Expat, S.L.P Die spanische Regierung hat im Rahmen des "Start-up-Gesetzes" von 2023 ein Visum für digitale Nomaden eingeführt, das ausländische Fernarbeitskräfte nach Spanien locken soll. Dieses Visum richtet sich an Drittstaatsangehörige, ausgenommen Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie deren Begleitpersonen, die keine Genehmigung für Telearbeit in Spanien benötigen. Hauptmerkmale des Visums und der Erlaubnis für digitale Nomaden: 1. Wohnsitz und Staatsangehörigkeit: Das Visum ist bis zu einem Jahr und die Aufenthaltsgenehmigung bis zu drei Jahren gültig und kann verlängert werden. Gewährt einen Aufenthaltsstatus, der zur Erlangung einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung und der spanischen Staatsangehörigkeit beiträgt. 2. Beschäftigungsbedingungen: Erlaubt nur Arbeit für Arbeitgeber und Kunden ausserhalb Spaniens. Freiberufler können bis zu 20 % ihres Arbeitsvolumens für spanische Kunden arbeiten. 3. Einbeziehung der Familie: Familienangehörige, einschliesslich Ehegatten, minderjährige Kinder, volljährige Kinder und finanziell abhängige Verwandte, können ebenfalls eine Genehmigung erhalten, die es ihnen erlaubt, in Spanien zu arbeiten. Zulassungsvoraussetzungen: Allgemeine Anforderungen: Sie dürfen sich nicht illegal in Spanien aufhalten. Sie müssen über achtzehn Jahre alt sein und dürfen in den letzten fünf Jahren weder in Spanien noch in den Ländern, in denen sie zuvor wohnten, vorbestraft gewesen sein. Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, mindestens 200% des spanischen Mindestlohns (ca. EUR 1’134 ), mit zusätzlichen Mitteln für unterhaltsberechtigte Personen. Sie müssen eine gültige Krankenversicherung haben. 21

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