Aufrufe
vor 3 Monaten

CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Sommer / Summer 2024

  • Text
  • Wwwconvinuscom
  • Newsletter
  • Insights
  • Mobility
  • Global
  • Sommer

CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 Diese grenzüberschreitende Dynamik fördert die wirtschaftliche Integration, verringert die Arbeitslosigkeit und unterstützt die regionale Entwicklung. Sie erfordert jedoch auch ein klares Verständnis der Einwanderungsbestimmungen und -anforderungen, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen. Grenzgänger müssen sich sowohl in Frankreich als auch in der Schweiz mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, insbesondere in Bezug auf Arbeitsbewilligungen, Steuern und Sozialversicherung. Französische Einwanderungsbestimmungen für Grenzgänger Für ausländische Staatsangehörige, die in Frankreich leben und in der Schweiz arbeiten, ist es wichtig, die französischen Einwanderungsbestimmungen zu kennen. Dazu gehören die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und die Einhaltung der französischen und schweizerischen Vorschriften. Aufenthaltserlaubnis in Frankreich 1. EU/EWR-Bürger: Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen keine Aufenthaltsbewilligung, um in Frankreich zu leben. Allerdings müssen sie ihren Wohnsitz beim Rathaus anmelden, wenn sie länger als drei Monate bleiben wollen. Auch falls eine Aufenthaltsbewilligung nicht erforderlich ist, um in Frankreich zu leben, ist es möglich, eine solche mit dem Status "EU-Bürger" zu beantragen. 2. Nicht-EU/EWR-Bürger: Nicht-EU/EWR-Bürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis (titre de séjour), um in Frankreich zu leben. Die Art der Aufenthaltserlaubnis hängt von der Situation des Einzelnen ab (z. B. Beschäftigung, Familienzusammenführung, persönliche Zwecke). Aufenthaltsbewilligungen aufgrund der familiären Situation: Wenn der ausländische Staatsangehörige in Frankreich mit einer Aufenthaltsbewilligung aufgrund der familiären Situation (Privat- und Familienleben, Ehepartner eines EU-Bürgers oder Ehepartner eines französischen Staatsbürgers) lebt, kann er in Frankreich arbeiten und leben. Berufliche Aufenthaltsbewilligung: Wenn der Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung besitzt, die von einem Unternehmen in Frankreich gesponsert wird 26

CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 (Direct Hire, Passport Talent), ist es möglich, in Frankreich zu leben und für den Arbeitgeber zu arbeiten, der die Aufenthaltsbewilligung gesponsert hat. Diese Person kann in der Schweiz für einen Kunden als Dienstleister oder in einem Unternehmen desselben Konzerns als ICT-Mitarbeiter arbeiten. Es muss jedoch eine ordnungsgemässe Prüfung durchgeführt werden, um die schweizerischen Einwanderungsvorschriften einzuhalten und zu bestätigen, welcher schweizerische Einwanderungsstatus auf diese Person anwendbar ist. Aufenthaltsbewilligung für Besucher: Sie erlaubt es dem ausländischen Staatsangehörigen, in Frankreich zu leben, aber nicht, in Frankreich für einen französischen Arbeitgeber zu arbeiten. Der ausländische Staatsangehörige muss in der Schweiz eine ordnungsgemässe Arbeitsbewilligung beantragen, um in diesem Land arbeiten zu können. Schlussfolgerung In Frankreich zu leben und gleichzeitig in der Schweiz zu arbeiten, bietet zahlreiche Vorteile, erfordert jedoch eine sorgfältige Handhabung der Einwanderungsbestimmungen. Grenzgänger müssen die entsprechenden Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen einholen, um sowohl die französischen als auch die schweizerischen Gesetze zu erfüllen. Für EU-/EWR-Bürger ist das Verfahren aufgrund von Abkommen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Beschäftigung relativ einfach. Für Nicht-EU/EWR-Bürger sind die Verfahren jedoch komplexer. Die Kenntnis dieser Anforderungen stellt sicher, dass sich Grenzgänger legal in Frankreich aufhalten und in der Schweiz arbeiten können, um die wirtschaftlichen Vorteile und die Annehmlichkeiten des besonderen Lebensstils durch die diese vorteilhaften Regelungen geniessen zu können. Kontakt: ENVOY GLOBAL 22 Rue de Londres 75009 Paris Frankreich +33 1 59 03 54 70 Miguel.Ortiz-Haro@envoyglobal.com envoyglobal.com 27

Global Mobility Alert

Presentations

Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS

google8089d691feca9268.html
[removed][removed]