CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in der Schweiz Autorin: Friederike V. Ruch, CEO, CONVINUS Die Nachfrage von Schweizer Unternehmen nach Beratungsdienstleistungen aus dem Ausland ist hoch und hat auch in der letzten Zeit weiter zugenommen. Dies lässt sich unter anderem auf die vielzähligen neuen Technologien, Vorschriften und Anforderungen beziehungsweise auf eine Neuausrichtung von Schweizer Unternehmen auf den globalen Märkten zurückzuführen. Insbesondere auch für diese komplexen Themenbereiche beauftragen Schweizer Unternehmen hochspezialisierte Beratungsunternehmen aus dem Ausland, da diese gefragten Kompetenzen nicht oder nicht im ausreichenden Umfang intern oder in der Schweiz zur Verfügung stehen. Diese aktuelle Thematik und die zahlreichen involvierten Aspekte, welche es hierbei zu berücksichtigen gilt, behandeln wir anhand des folgenden Praxisbeispiels: Sachverhalt Peter Müller ist bei der Strategic Consulting AG in München (Deutschland) seit 5 Jahren angestellt. Herr Müller ist 35 Jahre alt, deutscher Staatsangehöriger und wohnt zusammen mit seiner Partnerin in Deutschland. Er ist Senior Consultant (unterste Managementstufe) und erhält ein jährliches Bruttobasissalär von EUR 85’000. Er erhält zudem einen vierteljährlichen Bonus, dessen Höhe von dem generierten Umsatz abhängig und nicht fix ist. Er hat einen Masterabschluss in Finance und arbeitet als Berater. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt gemäss seinem deutschen Arbeitsvertrag 40 Stunden. Die Strategic Consulting AG hat einen Auftrag in Zürich bei einem Versicherungsunternehmen erhalten. Herr Müller soll auf diesem Projekt für insgesamt 80 Tage im Jahr 2024 arbeiten. Die 80 Tage verteilen sich auf das gesamte Jahr 2024 und sind verteilt auf verschiedene Monate. Nebenbei soll erwähnt sein, dass die Strategic 4
CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 Consulting AG mit der Strategic Consulting (Schweiz) AG eine Niederlassung in Basel (Schweiz) hat. Beurteilung Auch wenn der Sachverhalt vordergründig einfach und klar zu sein scheint, gilt es dennoch einige wichtige Punkte hierbei zu beachten, welche nachfolgend aufgeführt und beschrieben werden: 1) Vergütung Für die Ausübung einer Tätigkeit in der Schweiz gilt, dass das vergleichbare Salär erhalten werden muss, welches eine in der Schweiz angestellte Person in der gleichen Funktion und mit der gleichen Ausbildung erhalten würde. Das Einhalten der massgebenden Salärvorschriften in der Schweiz gilt für alle Personen (inklusive Entsandte). Für im Ausland angestellte Personen kommt es hierbei jedoch häufiger zu Missverständnissen, da diese Personenkategorien im Ausland angestellt bleiben und in der Regel ihr Salär auch aus dem Ausland erhalten. In der Praxis sehen wir häufig, dass ausländische Unternehmen davon ausgehen, dass dies ausreichend sei. Erschwerend kommt hinzu, dass in jedem der 26 Schweizer Kantone die Salärhöhe grundsätzlich unterschiedlich geregelt ist. 5
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