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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Sommer / Summer 2024

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CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 In der dargestellten Situation von Herrn Müller, sowie in allen gleichgelagerten Situationen, in denen Personen nur tageweise in die Schweiz zur Ausübung einer Tätigkeit kommen, und ansonsten in einem anderen Land arbeiten, kommt häufig der Verdacht auf, dass ein Mitarbeiter von den Feiertagen vom Ursprungsland sowie von der Schweiz profitieren kann. In solchen Fällen, wie auch im Fall von Herrn Müller, können die Arbeitseinsätze sicherlich so geplant werden, dass Herr Müller sich nur an «echten» Arbeitstagen in der Schweiz aufhält. 3) Arbeitsbewilligung Für Herrn Müller sind aus bewilligungsrechtlicher Sicht zwei Möglichkeiten vorhanden: Für ihn kann entweder das sogenannte Meldeverfahren für die Tätigkeit in der Schweiz vorgenommen werden oder es kann eine 120 Tages- Bewilligung eingeholt werden. Meldeverfahren Die Strategic Consulting AG mit Sitz in München hat für das Jahr 2024 einen Anspruch auf 90 Kalendertage, an denen sie Mitarbeiter in die Schweiz entsenden kann und dafür das Meldeverfahren zur Anwendung bringen kann. Für den Fall, dass die Strategic Consulting AG mehrere Mitarbeiter hat, welche in der Schweiz arbeiten sollen und diese nicht alle an denselben Tagen, wird ihr das Meldeverfahren nicht ausreichen. Sind die 90 Kalendertage aufgebraucht, dann muss für jeden weiteren Tag an dem Mitarbeiter in der Schweiz zum Einsatz kommen sollen, eine andere Arbeitsbewilligung eingeholt werden. Zudem gilt, dass im Rahmen des Meldeverfahrens das massgebende Salär das untere Quartil (siehe auch oben in der dargestellten Berechnungstabelle) ist. Dies würde für den Arbeitgeber von Herrn Müller bedeuten, dass er lediglich einen Differenzbetrag von CHF 44.71 pro Tag bezahlen müsste. Des Weiteren müssen im Rahmen des Meldeverfahrens keine Verträge oder Beschreibungen über den Einsatz eingereicht werden. Das Meldeverfahren wird online erstellt. Nach erfolgter rechtmässiger Meldung darf der Mitarbeiter dann auch an den entsprechenden gemeldeten Tagen arbeiten. Es gilt lediglich zu beachten, dass vor allem bei der ersten Meldung, der erste Arbeitstag unter der 8

CONVINUS Global Mobility Insights - Sommer / Summer 2024 Berücksichtigung einer 8-tägigen Voranmeldezeit zu erfolgen hat. Nachteilig ist, dass der Mitarbeiter lediglich an den gemeldeten Tagen arbeiten darf, welche den Behörden vorab gemeldet wurden. 120 Tage-Bewilligung Eine weitere Option im dargestellten Fall wäre für die Strategic Consulting AG aus München die Beantragung und Einholung einer 120 Tages-Bewilligung für Herrn Müller. Diese könnte beispielsweise für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 eingeholt werden, so dass er dann mit der 120-Tage-Bewilligung in diesem Zeitraum an 120 Tagen bei dem Kunden in der Schweiz arbeiten dürfte. Die Tage müssen nicht vorher bei einer Behörde gemeldet werden, wie es beim Meldeverfahren notwendig ist, so dass Herr Müller flexibel und je nach Bedarf beim Kunden in die Schweiz arbeiten darf. Er muss lediglich sicherstellen, dass er die 120 Tage in diesem Zeitraum nicht überschreitet. Für den Erhalt einer 120-Tage-Bewilligung muss die Strategic Consulting AG bestätigen, dass Herr Müller das massgebende Schweizer Salär (Median) erhalten wird. Dies bedeutet er müsste pro geleisteten Arbeitstag in der Schweiz den zusätzlichen Ausgleichsbetrag von CHF 98.72 (siehe oben in der dargestellten Berechnungstabelle) erhalten. Im Rahmen der Beantragung einer 120-Tage-Bewilligung muss bei der zuständigen Arbeitsmarktbehörde ein Bewilligungsgesuch eingereicht werden, welches den Projektvertrag / Kundenvertrag inklusive Nennung des einzusetzenden Mitarbeiters (in diesem Fall Herr Müller) beinhaltet sowie eine Beschreibung des Projektes und Begründung der Notwendigkeit des Arbeitseinsatzes von Herrn Müller für das Projekt in der Schweiz. In der Regel muss mit einer Prozessdauer von circa 4 bis 8 Wochen für die Einholung der 120-Tage-Bewilligung gerechnet werden. Dieser Unterschied besteht insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsdauer in den verschiedenen Kantonen und des Zeitpunktes (hierbei sollten möglichst auch die Hauptferienzeiten beachtet werden) der Einreichung des Bewilligungsantrages bei den Behörden. 9

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