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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Winter 2022 / 2023

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Global Mobility Insights - Winter 2022 / 2023 Respektieren Sie die Arbeitszeiten des Gastlandes Jeder Arbeitnehmer, der in das Gastland entsandt wird, muss die Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten einhalten, die in den Rechtsvorschriften des Gastlandes festgelegt sind. Dauer der Entsendung Die Meldung über die Entsendung von Arbeitnehmern kann sich auf eine maximale Entsendungsdauer von 18 Monaten beziehen. Für langfristige Entsendungen (länger als 12 oder 18 Monate) sieht der Aufnahmemitgliedstaat die Anwendung erweiterter Beschäftigungsbedingungen vor. Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten? Der Aufnahmemitgliedstaat ist berechtigt, vom Arbeitgeber im Herkunftsland zu verlangen, dass er vor der Entsendung folgende Verwaltungsmassnahmen trifft: Abgabe einer Erklärung gegenüber den zuständigen nationalen Behörden spätestens zu Beginn der Dienstleistungserbringung, die die relevanten Informationen enthält, die erforderlich sind, um eine Überprüfung der Einzelheiten der Entsendung am Arbeitsplatz zu ermöglichen, einschließlich a. Angaben zur Person des Dienstleisters. b. Die voraussichtliche Zahl der eindeutig identifizierbaren entsandten Arbeitnehmer. c. Die Verbindungsperson und die Kontaktperson. d. Die voraussichtliche Dauer, der vorgesehene Beginn und das voraussichtliche Ende der Entsendung. e. Die Anschrift(en) des Arbeitsplatzes. Benennung einer Person, die mit den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaates in Verbindung steht. *Die meisten Mitgliedstaaten haben ein elektronisches System für die Meldung bei den nationalen Arbeitsbehörden eingeführt. Auch wenn Griechenland noch keine elektronische Plattform eingerichtet hat, kann das Verfahren per E-Mail bei den zuständigen Arbeitsbehörden durchgeführt werden. 10 convinus.com

Global Mobility Insights - Winter 2022 / 2023 A1 und S1 Dokumente Wie bereits erwähnt, bezieht sich der Begriff "entsandter Arbeitnehmer" auf eine Person, die vorübergehend im Ausland arbeitet. Bescheinigungen über die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften und den Anspruch auf medizinische Versorgung für entsandte Arbeitnehmer werden Personen ausgestellt, die in EU/EWR-Länder ziehen, um dort zu arbeiten (A1-Bescheinigung und S1-Bescheinigung oder die Europäische Krankenversicherungskarte) oder in Ländern, mit denen die EU/EWR-Länder ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben. Die Bescheinigungen werden auch für andere Personengruppen ausgestellt, z. B. für Selbstständige und Personen, die in mehreren Ländern arbeiten. In der Bescheinigung wird angegeben, welche Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Landes auf die Person anzuwenden sind, in dem sie im Ausland arbeitet. Derselben Person kann innerhalb eines Jahres mehrmals eine Bescheinigung erteilt werden. A1 Zertifikat Bescheinigung über die Zugehörigkeit einer Person zu einem EU- Sozialversicherungssystem, die ausschließlich im Bereich der sozialen Sicherheit und nicht im Arbeitsrecht gilt. Nützlich für den Nachweis der Zahlung von Sozialbeiträgen in einem anderen EU-Land: Wenn Sie ein entsandter Arbeitnehmer sind oder in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten. Ausgestellt von der Sozialversicherungsanstalt des Heimatlandes. S1 Zertifikat Bescheinigung über den Anspruch auf medizinische Versorgung, wenn Sie nicht in dem Land wohnen, in dem Sie versichert sind. Nützlich für entsandte Arbeitnehmer, Grenzgänger, Rentner und Beamte und deren Angehörige. Reichen Sie dies bei jeder Krankenkasse in dem Land ein, in dem Sie leben / arbeiten. Konzept der Entlohnung Das Arbeitsentgelt umfasst bei entsandten Arbeitnehmern alle Entgeltbestandteile, die durch nationale Rechtsvorschriften oder für allgemeinverbindlich erklärte 11 convinus.com

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