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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Winter 2022 / 2023

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Global Mobility Insights - Winter 2022 / 2023 (EuGH) müssen die nationalen Gerichte sicherstellen, dass die Sanktionen für die Nichteinhaltung von Verwaltungspflichten verhältnismässig sind. Im Falle Griechenlands handelt es sich bei den Sanktionen für die Nicht- oder verspätete Einreichung einer Entsendemeldung um Verwaltungsstrafen, die nach Ermessen der griechischen Behörden verhängt werden. Die Bußgelder werden ad hoc angepasst und liegen zwischen 500 und 50.000 Euro, je nach Ermessen der Behörden. Das Heimat- und das Gastunternehmen haften gemeinsam für die Nichteinhaltung der Vorschriften. Grundsatz der Begünstigung Die Verpflichtungen, die entsandte Arbeitnehmer im griechischen Hoheitsgebiet erfüllen müssen, sind unabhängig von dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Recht und den Arbeitsbedingungen durch folgende Bestimmungen geregelt: Das griechische Arbeitsrecht (Gesetze, Verordnungen, Ministerialbeschlüsse). Die nationalen allgemeinen Tarifverträge, in denen die für alle Arbeitnehmer in Griechenland geltenden Mindestarbeitsbedingungen ausserhalb der Lohnabrechnung festgelegt sind. Das gesetzliche Mindestgehalt und der Tageslohn (derzeit 713,00 Euro brutto). Mit einfachen Worten: Ein entsandter Arbeitnehmer wird zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie ein einheimischer Arbeitnehmer behandelt. Falls im Heimatland günstigere Bedingungen gelten, werden diese im Gastland nicht berücksichtigt, da die örtlichen Behörden bei jeder Entsendung prüfen, ob die örtlichen Beschäftigungsbedingungen erfüllt sind. Die Richtlinie findet jedoch keine Anwendung, wenn die nach den Vorschriften des Entsendestaats für den Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen günstiger sind als die, die sich aus der Anwendung der Richtlinie ergeben würden. * Die Arbeitsbedingungen, die für Arbeitnehmer im Rahmen einer Entsendung gelten, die in den Anwendungsbereich des Präsidialerlasses 219/2000 fällt, sind die gleichen, die für jeden in Griechenland entsandten Arbeitnehmer gelten. 14 convinus.com

Global Mobility Insights - Winter 2022 / 2023 Kontakt: Corporate Relocations Greece Ltd Chlois 7 Acharnes 136 77 Greece T: +30 21 0800 3510 E: office@corporaterelocations.gr corporaterelocations.gr convinus.com 15

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