CONVINUS Global Mobility Insights - Winter 2024 / 2025SchlussfolgerungAnstatt sich auf allgemeine Grundsätze und Rechtsprechung zu verlassen, hättendie Van-der-Elst-Kriterien und das Verfahren schon vor Jahren durch sekundäresEU-Recht eindeutig festgelegt werden müssen. Da dies nicht geschehen ist,erheben die EU/Schengen-Mitgliedstaaten weiterhin zusätzliche Anforderungenund schränken damit die Dienstleistungsfreiheit in der EU ein.16
CONVINUS Global Mobility Insights - Winter 2024 / 2025In der Tat entspricht der rechtliche Rahmen der Standardausnahmen für dieArbeitserlaubnis in Spanien nicht der Rechtsprechung in der Rechtssache VanderElst.Die neue spanische Einwanderungsverordnung (Königliches Dekret 1155/2024)verkürzt zwar die Bearbeitungszeiten geringfügig, und die Beantragung im Land istnun für mehr als drei Monate möglich, aber sie ist nach wie vor unzureichend. Wirmüssen immer noch mit den Konsulaten und örtlichen Einwanderungsbehördenzusammenarbeiten, um die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.Weitere Klarstellungen seitens des Gesetzgebers oder der Behörden sinderforderlich, insbesondere in Bezug auf Entsendungen von bis zu 90 Tageninnerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ohne eine solche Klarstellungimplizieren die neuen Rechtsvorschriften, dass alle Drittstaatsangehörigen,einschliesslich derjenigen, die rechtmässig in der EU/EWR/Schweiz beschäftigtund wohnhaft sind, zuvor ein Schengen-Visum beantragen müssen, damit dieAusnahme von der Arbeitserlaubnis nach Vander Elst anerkannt wird.Wir hoffen, dass diese neuen Bestimmungen von der Generaldirektion fürEinwanderung vor ihrem Inkrafttreten im Mai 2025 geklärt werden können. In derZwischenzeit empfehlen wir allen Dienstleistern aus der EU, dem EWR und derSchweiz, die weiterhin von der Ausnahmeregelung für die Arbeitserlaubnis nachVander Elst für ihre Mitarbeiter profitieren möchten, sich entsprechend zuinformieren, falls sie in den kommenden Monaten Dienstleistungen in Spanienerbringen müssen.Kontakt:Salas Immigration Consulting LtdFrau Raquel Gómez SalasVereinigtes Königreich+44 7909 047839rgs@salasimmigration.co.uksalasimmigration.co.uk17
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