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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Winter 2024 / 2025

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CONVINUS Global Mobility

CONVINUS Global Mobility Insights - Winter 2024 / 2025Inhaltsverzeichnis - deutschsprachige BeiträgeSeite 4 - 7:Business Traveller in der Schweiz - Arbeitsbewilligungen undMöglichkeitenSeite 8 - 12:Jahresendprüfung der Gehaltsabrechnung für Arbeitnehmer mitder 30%-RegelungSeite 13 - 18:Neue spanische Bestimmungen zum Vander-Elst-Prinzip stellenden freien Dienstleistungsverkehr in FrageTable of content - English contributionsPage 26 - 29:Business Traveller in Switzerland - Work permits andopportunitiesPage 30 - 34:Year-end payroll audit for employees with the 30% rulingSeite 35 - 40:New Spanish Provisions on the Vander Elst Principle Challengethe Freedom to Provide Services2

CONVINUS Global Mobility Insights - Winter 2024 / 2025Business Traveller in der Schweiz -Arbeitsbewilligungen und MöglichkeitenAutorin: Friederike V. Ruch, CEO, CONVINUSDie Schweiz spielt in dem globalen Wirtschaftssystem eine sehr grosse Rolle. Trotzder kleinen geografischen Ausmasse und mit knapp 9 Millionen relativ kleinenBevölkerungsgrösse hat das Land aufgrund seiner stabilen Wirtschaft, seinesstarken Finanzsektors, der bekannten politischen Stabilität sowie Neutralität undseine grosse Innovationskraft (die Schweiz wird in den verschiedenen jährlicheninternationalen Rankings immer weltweit zu den 3 innovativsten Ländern gezählt)eine grosse internationale Bedeutung. Die Schweiz ist nicht nur ein wichtigerFinanzplatz, sondern auch ein Zentrum für sehr viele international tätigeUnternehmen aus den verschiedensten Branchen. Aufgrund der sehr unternehmensfreundlichenund zudem verlässlich stabilen rechtlichen und steuerlichenRahmenbedingungen haben eine hohe Anzahl an internationalen Unternehmenund Konzernen beispielsweise deren internationalen oder europäischenHauptsitze in der Schweiz.Demzufolge steht auch das Thema Business Traveller bei vielen Unternehmen weitoben auf der Tagesordnung. Unter einem Business Traveller wird eine Personverstanden, welche in einem Land angestellt ist und tageweise oder wochenweisein einer anderen Gesellschaft innerhalb des Konzerns arbeitet.In einem ersten Schritt ist zu überprüfen, inwieweit ein Business Traveller eineArbeitsbewilligung in der Schweiz für seine Tätigkeit benötigt. Hierzu gibt es einigeDetails zu beachten. Im Grundsatz gilt, dass wenn die Tätigkeit alsErwerbstätigkeit eingestuft werden kann, auch eine Arbeitsbewilligung notwendigist.Aus bewilligungsrechtlicher Sicht gibt es diesbezüglich vor allem zwei Bewilligungsarten,welche im Mittelpunkt stehen:120 Tages-Bewilligung für alle StaatsangehörigeMeldeverfahren für alle EU- und EFTA-Staatsangehörige und für Nicht-EU/EFTA-Staatsagehörige mit einem Mindestwohnsitz von 12 Monaten in einemEU/EFTA-Mitgliedsstaat3

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