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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Winter 2024 / 2025

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CONVINUS Global Mobility

CONVINUS Global Mobility Insights - Winter 2024 / 2025120-Tages-Bewilligung in der SchweizDie 120-Tages-Bewilligung ist eine spezielle Arbeitsbewilligung in der Schweiz, diefür Personen erteilt wird, die vorübergehend in der Schweiz arbeiten und dabeieine maximale Aufenthaltsdauer von 120 Tagen innerhalb einer 12 Monatsperiodeoder eines Jahres mit mehreren Ein- und Ausreisen nicht überschreiten. DieseBewilligung ist insbesondere für temporäre oder projektbezogene Arbeitengedacht und ermöglicht es ausländischen Arbeitskräften, flexibel und kurzfristig inder Schweiz tätig zu sein.Um eine 120-Tages-Bewilligung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungenerfüllt sein, sowie muss eine Arbeitsbewilligung eingeholt werden. Der Prozess fürdie Einholung einer solchen Bewilligung kann, je nach Zeitraum und Kanton,zwischen 3 und 8 Wochen andauern.Die notwendigen Voraussetzungen hierfür sind:Einhaltung des massgebenden Schweizer Lohnes (Median)Der Arbeitnehmer muss eine Spezialisten- oder Managementfunktion imUnternehmen innehaben.Der Arbeitnehmer muss ein Spezialist sein. Seitens der Behörden wird dies soangenommen, wenn eine Person einen Hochschulabschluss und eineBerufserfahrung von mindestens 3 Jahren nach dem Hochschulabschlussbesitzt oder wenn eine solche zwar keinen Hochschulabschluss besitzt, abereine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahre vorweisen kann.Die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers spielt in diesem Fall keine Rolle.Die Vorteile dieser Art der Bewilligung sind, dass der Arbeitnehmer flexibel an denbewilligten 120-Tagen ein -und ausreisen kann. Er muss lediglich eigenständigsicherstellen, dass er diese Tage nicht übertrifft.Für Nicht-EU/EFTA Staatsangehörige, welche auch keinen Aufenthaltstitel in einemEU/EFTA-Mitgliedstaat besitzen, muss zusätzlich noch die Schengenregelungbeachtet werden. Dies bedeutet, diese müssen zusätzlich sicherstellen, dass siesich nicht mehr als 90 Tage in einer beliebigen 180-Tagesperiode in demSchengenraum befinden.4

CONVINUS Global Mobility Insights - Winter 2024 / 2025Die eingeholte 120-Tages-Bewilligung gilt jedoch lediglich für einen Arbeitsort. BeiPersonen, welche in mehreren Standorten in der Schweiz im Rahmen derBewilligung arbeiten sollen, dass eine entsprechende zusätzliche Bewilligungeingeholt werden muss.Die Arbeitsbewilligung muss vom Arbeitgeber im Ausland beauftragt werden under kann für so viele Arbeitnehmer 120-Tages-Bewilligungen beantragen. wie er inder Schweiz einsetzen möchte, Dies ist beim Meldeverfahren, der zweitenBewilligungsoption, nicht möglich.Das MeldeverfahrenFür Business Traveller, welche bei einem Arbeitgeber mit Sitz in einem EU/EFTA-Mitgliedsstaat angestellt sind, kann das Meldeverfahren ebenfalls genutzt werden.Hierzu gibt es allerdings einige Aspekte zu beachten.Voraussetzungen:Arbeitgeber muss seinen Sitz in einem EU/EFTA Mitgliedsstaat habenEinhaltung des massgebenden Schweizer Lohnes (unteres Quartil)Die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers muss entweder eine EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit sein, oder der Arbeitnehmer muss sich seit mindestens 12Monaten in einem EU/EFTA-Staat aufhalten und dies mit einem Aufenthaltstitelbelegen können.Der Bewilligungsprozess für das Meldeverfahren ist im Vergleich zur 120-Tages-Bewilligung einfacher, denn die Beantragung erfolgt online. Allerdings kann einausländischer Arbeitgeber das Meldeverfahren auch nur an maximal 90Kalendertagen nutzen und muss bei der Meldung eine 8-tägige Vorlaufszeitbeachten.Beide Bewilligungsverfahren haben unterschiedliche Vorteile, welche in der Praxisauch entsprechend genutzt werden sollten. Hierfür benötigt es jedoch eine gutePlanung der Einsätze in der Schweiz. Neben den bewilligungsrechtlichen Aspekten,gibt es auch noch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zubeachten; dies unabhängig von der gewählten Bewilligungsart.5

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