CONVINUS Global Mobility Insights - Winter 2024 / 2025Sozialversicherung: Für den Arbeitnehmer sollte das A1 bzw. die Entsandtenbescheinigungvor dem Antritt seiner ersten Reise in die Schweiz eingeholtwerden, sofern ein entsprechend vorhandenes Sozialversicherungsabkommendies ermöglicht. Sollte kein Sozialversicherungsabkommen vorhanden sein,könnte die Verpflichtung bestehen in der Schweiz Sozialversicherungsbeiträgeabführen zu müssen.Steuerpflicht: In der Regel entstehen für Business Traveller in der Schweizkeine Steuerfolgen, es sei denn die Bedingungen (Aufenthalt von weniger als183 Tage im Kalenderjahr, keine Lohnauszahlung aus der Schweiz sowie eswerden keine Kosten auf Unternehmensebene in der Schweiz getragen) in der183 Tage Regel in den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen werdennicht eingehalten bzw. es liegt in der Schweiz ein faktischer Arbeitgeber vor.Arbeitsmarktkontrolle: Da die 120-Tages-Bewilligung bereits bei der Beantragungeine arbeitsmarktliche Kontrolle durchläuft, finden Arbeitsmarktkontrollenmehrheitlich bei Personen mit einem Meldeverfahren in derSchweiz statt.Einhaltung des Schweizer Lohnniveau: In beiden Bewilligungsarten ist dies vonzentraler Bedeutung. Hierfür kommen unterschiedliche Tools bzw. Berechnungsgrundlagenje nach Kanton zur Anwendung. Das am häufigsten genutzteTool ist der sogenannte Lohnrechner:https://entsendung.admin.ch/Lohnrechner/homeFazitDie 120-Tages-Bewilligung ist eine praktische Lösung, denn es gibt keinezahlenmässige Einschränkung und nach dem Erhalt kann der Arbeitnehmer dieseflexibel nutzen. Nach dem Ablauf kann eine neue 120-Tages-Bewilligung eingeholtwerden, sodass es auch diesbezüglich keine Begrenzung gibt. Das Meldeverfahrenist eine gute Alternative bei kurzfristigeren Einsätzen und wenn es sich beimArbeitnehmer um keinen Spezialisten handelt.Kontakt:CONVINUS global mobility solutionsTalstrasse 708001 ZürichSchweiz+41 (0) 44 250 20 20info@convinus.comconvinus.com6
CONVINUS Global Mobility Insights - Winter 2024 / 2025Jahresendprüfung der Gehaltsabrechnung fürArbeitnehmer mit der 30%-RegelungAutor: LIMES internationalWenn das Jahresende naht, ist es für die Verantwortlichen für die Lohn- undGehaltsabrechnungen an der Zeit, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zumJahresende zu überprüfen. Zugleich müssen Vorbereitungen für das neue Jahrgetroffen werden.Für Arbeitgeber:Da die Arbeitnehmer von der 30 %-Regelung profitieren, gewinnt dieseSteuererleichterung von Jahr zu Jahr an Bedeutung. Die einschlägigen Gesetze undVorschriften haben sich in den letzten Jahren erheblich geändert, und für dieZukunft sind weitere Änderungen zu erwarten.1.GehaltsschwelleBei der Anwendung der 30 %-Regelung in der Lohn- und Gehaltsabrechnungmüssen die Arbeitgeber während des gesamten (Kalender-) Jahres sicherstellen,dass die Gehaltsschwelle (der sogenannte "Kontinuitätstest") eingehalten wird. DieGehaltsschwelle wird jährlich indexiert. Ob die Gehaltsschwelle eingehalten wird,kann von den niederländischen Steuerbehörden überprüft werden. Wenn derSchwellenwert nicht mehr erreicht wird, endet die 30 %-Regelung, möglicherweiserückwirkend zu Beginn des betreffenden Jahres. Es ist nicht immer leichtfestzustellen, ob die Gehaltsschwelle erreicht wurde, insbesondere beiArbeitnehmern, deren Gehalt in der Nähe dieser Schwelle liegt. Die folgendenSituationen erfordern besondere Aufmerksamkeit für diese sogenanntenHochrisikobeschäftigten und andere Arbeitnehmergruppen:Ein Arbeitnehmer tritt im Laufe des Jahres ein oder scheidet aus, was eineanteilige Berechnung der Gehaltsschwelle erfordert. Die niederländischenSteuerbehörden verwenden eine spezielle Berechnungsmethode, bei der auchberücksichtigt wird, ob und wann bestimmte Ansprüche, z. B. Urlaubsgeld,gezahlt werden.7
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