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CONVINUS Global Mobility Solutions - Newsletter 2.2020_deutsch

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CONVINUS Global Mobility Solutions - Newsletter

Anleitung an das HR für Geschäfts-in der EU und der SchweizreisenFriederike V. Ruch, Head of Global Mobility SolutionsAutorin:Newsletter 2 / 2020InhaltFür jede Geschäftsreise müssen grundsätzlich die folgendenAspekte überprüft werden:Anleitung an das HR für Geschäftsreisen inVorhandensein einer A1-Bescheinigungder EU und der Schweiz 1Vorhandensein einer MeldepflichtGeschäftliche Besprechungen von ausländischenEinhaltung der DokumentationspflichtNotwendigkeit einer zusätzlichen ArbeitsbewilligungArbeitskräften in der Schweiz 3Einhaltung der gesetzlichen Arbeits- und LohnbedingungenMeldeverfahren in der EuropäischenUnion – der Status Quo 5Notwendigkeit des Steuereinbehalts im EinsatzlandReform der EU-Entsenderichtlinie und derenIn der Praxis hat sich herausgestellt, dass jedesmöglichen Umsetzung 7Unternehmen, in dem Geschäftsreisen innerhalb der EU undder Schweiz stattfinden, sich mit den Aspektenunterschiedlich auseinandersetzt. Häufig ist dieses Themabeim HR angegliedert. Unabhängig davon, ist esgrundsätzlich höchste Zeit diesem Thema Aufmerksamkeitzu widmen und sich für die Einhaltung der gesetzlichenAnforderungen sowie für die Fragen der Mitarbeiter zuwappnen.Die oben genannten Aspekte, welche es bei Geschäftsreisenzu beachten gilt, sind nicht neu. Es hat sich lediglich dieFür eine Geschäftsreise in der EU und der Schweiz reicht es nichteinfach mehr aus zu kontrollieren, ob der Pass oder die ID nochUmsetzung in den einzelnen Ländern geändert. Aufgrunddessen, dass nicht jedes Land die Umsetzung in gleicher Artgültig sind und der Flug gebucht ist. Die gesetzlichenund Weise vorgenommen hat, führt dies in einen nochhöheren Grad an Komplexität. Bei näherem Prüfen derAnforderungen über das Vorhandensein von Sozialversicherungsbestätigungenoder Meldungen sind schon langein Kraft. Deren Umsetzung ist bis zum heutigen Zeitpunkt nichtgesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Ländernkann man feststellen, dass es Länder gibt, welche sehrin jedem EU-Mitgliedstaat umgesetzt worden. Die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz haben jetzt vorwiegend imrestriktive Anforderungen haben wie bspw. Frankreich undSinne der Bekämpfung von Sozialdumping,Österreich. Daneben gibt es andere Länder, welche dieKontrollen sehr verschärft haben u.a. Belgien, Italien,Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit die Umsetzungder gesetzlichen Vorschriften angepasst und verschärft.Portugal, Spanien sowie die Schweiz. Erschwerend kommthinzu, dass Geschäftsreisen in der Regel nicht von langerViele Unternehmen haben bereits in den vergangenen Jahrenbegonnen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzenHand geplant werden, sondern von einem auf den anderenTag erfolgen. Dies führt dazu, dass nicht viel Zeitentweder freiwillig oder auch basierend auf vermehrten Bussenbei der Nichteinhaltung der notwendigen Meldung oder dervorhanden ist die Regelungen zu prüfen.Wie soll man sich nun für die zukünftigen Geschäftsreisennicht vorhandenen A1-Bescheinigung.

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