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CONVINUS Global Mobility Solutions - Newsletter 2.2020_deutsch

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der Schweiz nicht als

der Schweiz nicht als Erwerbstätigkeitindazu Ziffer 4.1.1 der AIG-Weisungen des SEM sowie das(sieheErwerbstätigkeitendazu Artikel 1 und 2 VZAE, Ziffer 4.1.1 der AIG-Weisungen(siehewie folgt unterteilt werdenErwerbstätigkeitendazu Artikel 14 VZAE und Anhang zu Ziffer 4.1.1 der AIG-(siehe4 Newsletter 2 / 2020sofern sie weder einen gewerbsmässigen noch ausgeprägtIn der Schweiz wird der Begriff der Erwerbstätigkeit fürspekulativen Charakter aufweisen.ausländische Arbeitskräfte im Interesse einer kontrolliertenBeschäftigungen, die ausserhalb des üblichen BereichsZulassungspolitik möglichst weit gefasst (siehe dazu Ziffer 4.1.1wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit liegen oderder AIG-Weisungen des SEM). Als Erwerbstätigkeit gilt diedie nicht auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden undAusübung einer unselbständigen oder selbständigendeshalb normalerweise nicht gegen Entgelt erbrachtwerden.Erwerbstätigkeit sowie die Erbringung einer grenzüberschreitendenDienstleistung (siehe dazu Artikel 11 Absatz 2 AIG):Geschäftliche Besprechungen, die nicht als Ausübung einerErwerbstätigkeit gelten.Als unselbstständige Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit füreinen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland(siehe dazu Artikel 1a Absatz 1 VZAE).Nachfolgende geschäftliche Besprechungen geltenAls selbstständige Erwerbstätigkeit gilt die Ausübung einerTätigkeit im Rahmen einer eigenen, frei gewähltenOrganisation, die auf die Einkommenserzielung ausgerichtetHandbuch der Europäischen Kommission für die Bearbeitungist, unter eigener Weisungsgewalt steht und dasvon Visumsanträgen und die Änderung von bereits erteilten Visaunternehmerische Risiko selbst trägt (siehe dazu Artikel 2vom 29.4.2014 beziehungsweise das Visahandbuch I mitAbsatz 1 VZAE).Ergänzungen des SEM vom 30.03.2019):Als grenzüberschreitende Dienstleistung gilt die Ausübungeiner zeitlich befristeten Dienstleistung in der Schweiz imVertretungsaufgaben von Führungskräften:Rahmen eines Vertragsverhältnisses durch eine Person oderbspw. bei deren Einführung auf dem europäischen Marktein Unternehmen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz imstellt ein CEO die neuen Produkte seiner Firma vor; Der ChefAusland (siehe dazu Artikel 3 VZAE).einer ausländischen Bank trifft in der Schweiz wichtigeKunden.Verhandlungen über Verträge und/oder Mandate:Nachfolgende Tätigkeiten gelten in der Schweiz alsbspw. ein ausländischer Investor, der die Übernahme einerSchweizer Schokoladenfirma beabsichtigt, plant einenAufenthalt in der Schweiz für Besprechungen undund Anhang zu Ziffer 4.1.1 der AIG-Weisungen):Verhandlungen oder für eine Marktanalyse.Sitzungen, Arbeitstreffen:Reparatur-, Wartungs- oder Garantiearbeiten:bspw. Führungskräfte aus dem Ausland und der Schweizbspw. ausländische Techniker müssen Wartungsarbeiten antreffen sich monatlich am schweizerischen Firmensitz füreiner Druckmaschine in der Schweiz ausführen.strategische Sitzungen; Treffen am Sitz eines SchweizerProjekteinsätze:Unternehmens, um Tätigkeiten zu koordinieren (nurbspw. ausländischer Informatiker implementiert amInformationsaustausch).Hauptsitz der Schweizer Firma das im Ausland entwickelteBesuch zur Vorbereitung eines Aufenthalts mitErwerbstätigkeit:Programm; Fachspezialist soll ein Reorganisationsprogrammin Schweizer Tochtergesellschaft umsetzen. Er wirdbspw. ein entsandter Mitarbeiter eines von einemüber mehrere Monate verteilt jeweils während einigenmultinationalen Unternehmens kommt in die Schweiz, umTagen pro Monat vor Ort arbeiten.mit seinem künftigen Arbeitgeber die ArbeitsbedingungenArbeitsgespräche:zu besprechen.Besprechungen in Bezug auf Produktelieferungen oderbspw. ein Manager eines globalen Teams kommt regelmässigin die Schweiz, um die Personalgespräche oderProduktionsverfahren:Feedback-Gespräche mit seinen Mitarbeitern zu führen oderbspw. eine ausländische Firma schickt ihre Mitarbeiter in diedie Zielsetzung festzulegen.Schweiz mit dem Auftrag, ihr Pharmaprodukte zubeschaffen und deren Fabrikationsprozesse zu erfassen.In der Schweiz können bewilligungspflichtigeSupervisionen:bspw. Vertragsverhandlungen (z. B. über ein Grossprojekt)werden durch einen oder mehrere Spezialisten kritischbeobachtet und begleitet.Weisungen):

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