VORGEHENSWEISE BEI DER BESTIMMUNG DER BESTEUERUNG VON KURZZEITENTSANDTEN 183-Tage-Regel Sollte jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen, dann führt dies automatisch zur Prüfung der sog. «183-Tage-Regel». Die «183-Tage-Regel» besagt grundsätzlich, dass ein Steuerpflichtiger im Wohnsitzland weiter steuerpflichtig bleibt, sofern -er sich weniger als 183 Tage im Einsatzland aufhält, und -keine Salärkosten aus dem Einsatzland an ihn bezahlt werden und -keine Salärkosten von einer Betriebsstätte im Einsatzland getragen werden. Sind alle drei Bedingungen erfüllt, so verbleibt die Steuerpflicht für die Erwerbstätigkeit im Wohnsitzland. Damit eine solche Prüfung, ob ein Mitarbeiter während der Entsendung im Einsatzland steuerpflichtig wird, vorgenommen werden kann, sind aus diesem Grund eine Reihe von Faktoren wichtig. Für kurzfristige Einsätze bis zu 6 Monate sind dies die Folgenden: Wohnsitzland Einsatzland Einsatzdauer Wo wird das Salär bezahlt Wo werden die Kosten des Einsatzes getragen Aufgaben und Art der Tätigkeit im Einsatzland Dauert der Einsatz länger als 6 Monate, kommen die folgenden Faktoren hinzu: Familienstand Wenn verheiratet: geht die Familie mit Wird der Wohnsitz im Ursprungsland aufgegeben Finden regelmässige Rückreisen in das Ursprungsland statt Aufenthaltsdauer im Ursprungsland während des Einsatzes Bei Einsätzen bis zu 6 Monaten soll der nachfolgende Entscheidungsbaum bei der Bestimmung, in welchem Land der Mitarbeiter während eines Auslandseinsatzes steuerpflichtig wird, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern vorhanden ist, helfen. 12 convinus.com
VORGEHENSWEISE BEI DER BESTIMMUNG DER BESTEUERUNG VON KURZZEITENTSANDTEN Entscheidungsbaum bezüglich der 183-Tages-Regel gemäss Doppelbesteuerungsabkommen: 13 convinus.com
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