Aufrufe
vor 1 Jahr

E-Magazine_CONVINUS Global Mobility SUMMIT 2022

  • Text
  • Al tamimi
  • Airinc
  • Foster llp
  • Blick rothenberg
  • Lawyer
  • Globalization partners
  • Axa
  • Wwwconvinuscom
  • Summit
  • Global
  • Schweizer
  • Employer
  • Mobility
  • Swiss
  • Mitarbeiter
  • Taxation
  • Switzerland
  • Residence
  • Schweiz
  • Permit
+++Celebrating our 20. Anniversary with you+++ 20 years ago the Global Mobility journey started for us and sooner or later you became an important part of this journey. Therefore we, CONVINUS, would like to thank you very much and personally. CONVINUS would not be your partner for challenging and complex topics if we were not always one step ahead. To ensure this, we are in constant contact with our global network and would like to introduce our strong partner network to you on the occasion of our 20th anniversary: - Free access to our Global Mobility SUMMIT 2022 (digital), i.e. two days of bundled international know-how of our CONVINUS team as well as our partners. - Benefit from our network and ask specific questions. - Share your free access with colleagues. We are looking forward to getting to know you as well.

VORGEHENSWEISE BEI DER

VORGEHENSWEISE BEI DER BESTIMMUNG DER BESTEUERUNG VON KURZZEITENTSANDTEN Man könnte nun zum Schluss gelangen, dass man auf jeden Fall die Steuerpflicht im Einsatzland für den Mitarbeiters vermeiden möchte, so dass dies zu keinen Steuermehrkosten führt sowie auch keine administrativen Aufgaben für den Mitarbeiter im Einsatzland oder im Wohnsitzland entstehen. Dabei vergisst man aber die steuerliche Betrachtung auf Unternehmensebene. In der Regel sind in den Fällen, in denen man versucht die Besteuerung auf Mitarbeiterebene zu vermeiden, die Steuerrisiken auf Unternehmensebene dafür höher. Unternehmensebene Auf Unternehmensebene gilt es unter anderem zu klären, begründet der Mitarbeiter mit der Tätigkeit im Einsatzland eine Betriebsstätte und gibt es eine Pflicht zur Einbehaltung von Steuern auf dem Salär für den Einsatzbetrieb im Einsatzland. Steuerunterstützung des Mitarbeiters Für den Fall, dass der Mitarbeiter im Einsatzland steuerpflichtig wird, empfiehlt es sich dem Mitarbeiter einen Steuerberater im Wohnsitz- und im Einsatzland zur Verfügung zu stellen, damit in beiden Ländern die Erklärungen rechtmäsisg und steueroptimiert vorgenommen werden können. Diese Steuersituationen sind in der Regel sehr komplex, und daher sind die meisten Mitarbeiter damit überfordert. Steuerausgleich Des Weiteren führt dies dann auch unausweichlich dazu, dass für diese Personen ein Steuerausgleichskonzept zur Anwendung kommt. Die meisten Unternehmen verfahren bei Entsendungen nach dem folgenden Grundsatz: «Der Mitarbeiter soll während der Entsendung nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt sein.» Dies bezieht sich unter anderem auch auf die Steuerunterschiede zwischen Wohnsitzland und Einsatzland. Unterschiedliche Steuersätze Die folgende Grafik zeigt die unterschiedlichen Steuersätze in Europa. Die Maximalsteuersätze liegen bei ca. 50-55% und der geringste Steuersatz liegt bei 15%. Die Schweiz befindet sich bezüglich der Steuersätze im Mittelfeld. 14 convinus.com

VORGEHENSWEISE BEI DER BESTIMMUNG DER BESTEUERUNG VON KURZZEITENTSANDTEN 15 convinus.com

Global Mobility Alert

Presentations

Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS

google8089d691feca9268.html
[removed][removed]