Aufrufe
vor 3 Jahren

Global Mobility in Asien: Malaysia / Japan / Vietnam

  • Text
  • Globalmobility
  • Arbeitsrecht
  • Vietnam
  • Steuer
  • Asien
  • Arbeitnehmer
  • Convinus
  • Arbeitgeber
  • Japanischen
  • Einkommen
  • Malaysia
  • Japan
In Asien leben rund vier Milliarden Menschen, was etwa 60

• Die

• Die Erinnerung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Vornahme von Steuerzahlungen und zum fristgerechten Einreichen der Steuererklärung • Die Empfehlung des Arbeitgebers einen qualifizierten Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber sollte gegenüber den japanischen Steuerbehörden ein proaktives Handeln bezüglich der ordnungsgemässen Deklaration von Einkommenssteuern in Japan belegen können. Damit kann sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber bei den Steuerbehörden seinen guten Ruf wahren kann, auch wenn vereinzelte Mitarbeiter ihrer Steuerpflicht nicht vollumfänglich nachkommen sollten. Es ist nicht ausreichend, wenn Arbeitgeber ihre in Japan tätigen Mitarbeiter nur darüber informieren, dass sie eine Steuererklärung einreichen und ihr ausländisches Einkommen ordnungsgemäss deklarieren müssen. Die japanischen Steuerbehörden verlangen zunehmend, dass Unternehmen spezifische Handlungsleitfäden erarbeiten, um die ordnungsgemässe Einkommenssteuerdeklaration ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Entsprechende Handlungsleitfäden umfassen oftmals die folgenden Punkte: • Schriftliche Informationen zur Steuerpflicht in Japan • Vorträge zu Einkommenssteuern von Steuerexperten • Erstellung von Steuerhandbüchern, die den ausländischen Mitarbeitern beim Ausfüllen und Einreichen der japanischen Steuererklärung hilfreich sind • Unterstützung durch einen Steuerberater • Schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers, dass die Steuererklärung ordnungsgemäss ausgefüllt und eingereicht wurde sowie die Steuerlast beglichen wurde. HINWEIS: Die Inhalte dieses Artikels stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen in keinem Fall eine individuelle Beratung. Die Inhalte wurden mit grosser Sorgfalt ausgewählt, jedoch übernimmt CONVINUS keine Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. Der gesamte Inhalt des Artikels ist geistiges Eigentum von CONVINUS und steht unter Urheberrecht. Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe des Inhaltes o- der Teilen hiervon bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch CONVINUS.

Einkommenssteuern werden in Japan auf nationaler Ebene vom Staat, von den Präfekturen und von den Gemeinden erhoben. Zusätzlich müssen vom Einkommen noch Sozialversicherungsabgaben geleistet werden. Damit stellen die insgesamt in Japan anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Arbeitgeber, die ausländische Mitarbeiter temporär in Japan einsetzen, sollten sich daher bewusst sein, dass nicht nur die japanischen Lebenshaltungskosten, sondern auch die erhebliche Steuerbelastung zu hohen Gesamtkosten führen können. Die Einkommenssteuer wird jährlich auf dem im vorangegangenen Kalenderjahr erwirtschafteten Einkommen erhoben. Dabei werden die in Japan lebenden Personen in die drei nachfolgend genannten Kategorien eingeteilt. Hierbei ist zu beachten, dass die Einteilung nicht in Zusammenhang mit den Visakategorien steht. Als „Permanent Resident“ gilt, wer japanischer Staatsangehöriger ist, wer während der letzten 10 Jahre länger als 5 Jahre in Japan gelebt hat oder wer sich dauerhaft in Japan niederlassen möchte. Diese Personen zahlen auf ihrem in- und ausländischen Einkommen in Japan Steuern. Um die Steuerbelastung in Japan weitreichend zu optimieren, ist es wichtig, dass die ausländischen Arbeitnehmer möglichst lange den Status als „Non-Resident“ und „Non-Permanent Resident“ aufrechterhalten. Denn solange dieser Status beibehalten wird, muss unter bestimmten Voraussetzungen nur das japanische Einkommen aus japanischen Quellen versteuert werden und das restliche Einkommen kann entweder von der Besteuerung ganz ausgeschlossen werden o- der kann gegebenenfalls in einem Land mit einer tieferen Steuerbelastung versteuert werden. Allen drei Personengruppe gemein ist jedoch, dass auf ihrem Einkommen die folgenden Steuersätze angewendet werden: In diese Kategorie fallen Personen, die weniger als 1 Jahr in Japan gelebt haben und nicht ihren Hauptwohnsitz in Japan haben. „Non-Residents“ zahlen nur Steuern auf Einkommen aus japanischen Quellen, jedoch nicht auf Einkommen aus ausländischen Quellen. Personen, die nicht länger als 5 Jahre in Japan gelebt haben und nicht die Absicht haben, dauerhaft in Japan zu leben, gelten als „Non-Permanent Resident“. Diese Personengruppe zahlt auf dem gesamten Einkommen japanische Steuern. Allerdings ist ausländisches Einkommen, das nicht nach Japan transferiert wird, von der Steuerpflicht ausgenommen. Steuerbares Einkommen in Japan Steuersatz in JPY in CHF von bis von bis - 1'950’000 - 18’454 5% 1'950’000 3'300’000 18’454 311’230 10% 3'300’000 6'950’000 31’230 65’773 10% 6'950’000 9'000'000 65’773 85’173 23% 9'000’000 18'000’000 85’173 170’346 33% 18'000’000 und mehr 170’346 und mehr 40% Die von den Präfekturen und Gemeinden erhobenen Steuern betragen unabhängig von der Einkommenshöhe 4% bzw. 6%. Ausserdem fällt bis zum Jahr 2037 noch eine Sondersteuer für Baumassnahmen aufgrund von Erdbebenschäden an. Diese beträgt 2.1% der zu zahlenden Einkommenssteuern. Damit liegt der Spitzensteuersatz in Japan bei insgesamt 51.05%.

Global Mobility Alert

Presentations

Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS

google8089d691feca9268.html
[removed][removed]