Rubrik Russische Sozialversicherungsbeiträge (Stand 1.1.2012) Bis 512.000 RUB p.a. Ab 512.000 RUB p.a. Pensionsfond 22,0 % 10,0 % Sozialversicherungsfond 2,9 % – Obligatorischer Krankenversicherungsfond 5,1 % – Gesamtbeitrag 30,0 % 10,0 % alversicherungsbeitrag von 20 Prozent angewandt. Dieser gilt jedoch vor allem für Kleinunternehmen, die in der Produktion von Nahrungsmitteln, Textilien sowie der Holzverarbeitung und im Verkauf von pharmazeutischen Erzeugnissen tätig sind. Ausländische Arbeitnehmer Seit dem 1. Januar 2012 müssen auch für ausländische Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in Russland tätig sind, Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Für die ausländischen Arbeitnehmer müssen aber nur Beiträge zum Rentenversicherungsfond geleistet werden. Allerdings erhalten diese ausländischen Mitarbeiter keine Leistungen von der russischen Rentenversicherung und es gibt aktuell noch keine Erfahrungswerte, ob die Rentenversicherungsbeiträge bei Verlassen des Landes zurückgefordert werden können. Für ausländische Arbeitnehmer, die nach Definition der russischen Behörden hochqualifiziert sind und ein Jahreseinkommen von mehr als RUB 2.000.000 (circa EUR 50.230) erzielen, müssen nach wie vor keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Ein erkrankter Arbeitnehmer darf nicht entlassen werden und das Krankengeld muss für die gesamte Dauer der Erkrankung gezahlt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es hierfür eine für westliche Verhältnisse relativ geringe Höchstgrenze gibt. Möchten Arbeitgeber und Arbeitnehmer höhere Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall vereinbaren, so müssen sie hierzu gesonderte Bestimmungen berücksichtigen. Steuerrechtliche Aspekte Das Vorgehen zur Registrierung bei den Steuerbehörden, Vorgaben zum Ausfüllen der Steuererklärung, Termine und Strafzahlungen bei Nicht-Einhaltung der Steuergesetze ändern häufig. So kann unter Umständen sogar das Zahlen der Steuer zur Hürde werden, da die Behörden fortwährend neue Vorgaben zur Administration erlassen. Steuersatz Ausländische Arbeitnehmer, die sich in einer beliebigen 12-Monats-Periode mehr als 183 Tage in Russland aufhalten, unterliegen wie Gebietsansässige einer Pauschalsteuer von 13 Prozent. Nicht-ansässige Personen werden hingegen mit 30 Prozent auf ihrem Einkommen aus russischen Quellen besteuert, sofern im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkom men nichts anderes vereinbart wurde. Außerdem bestehen für nicht-ansässige Personen keine Abzugsmöglichkeiten. Bestimmung der Ansässigkeit Nach Vorgabe des Finanzministeriums zählt derzeit jeder An- und Abreisetag, der teilweise in Russland verbracht wurde, als voller Tag in Russland und hat damit Auswirkungen auf die Bestimmung der Ansässigkeit- bzw. Nicht-Ansässigkeit in Russland. Kürzlich war die Meinung des Finanzministerium jedoch noch, dass Anreisetage gar nicht und Abreisetage voll gezählt werden müssen. Da es bei der Bestimmung der Ansässigkeit zu Änderungen kommen kann, empfiehlt sich hier jeweils eine zeitnahe Abklärung der aktuellen Bestimmungen. 54 Personal.Manager 2/2012
Länder Internationaler Mitarbeitereinsatz in den BRICS-Staaten (Teil IV) – Indien +++ Der indische Markt ist für viele expandierende Unternehmen weiterhin von großem Interesse, allerdings sind bei dem Einsatz von lokalen und ausländischen Mitarbeitern in Indien die aktuellen Gesetzgebungen sowie zahlreiche Besonderheiten insbesondere im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht zu beachten, die wir Ihnen in diesem Artikel aufzeigen werden. +++ Friederike V. Ruch, Steuerberaterin, International Employment & Tax Partner CONVINUS International Employment Solutions, Zürich (Schweiz) E-Mail: info@convinus.com www.convinus.com Norma Möller, MBA International Assignment Manager Das Handelsvolumen zwischen Indien und Deutschland hat sich innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als verdoppelt. Das angestrebte Handelsvolumen von 20 Milliarden Euro zwischen den beiden Ländern wird voraussichtlich noch 2012, trotz der Verlangsamung der Investitionstätigkeit Indiens, erreicht. Derzeit gibt es bereits mehr als 600 deutsch-indische Joint Ventures sowie circa 215 indische Unternehmen, die auf dem deutschen Markt agieren und dort insgesamt mehr als 24.000 Mitarbeiter beschäftigen. Deutschland ist bereits jetzt Indiens wichtigster Handelspartner in der Europäischen Union und mit dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien werden die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den beiden Ländern weiter wachsen. Arbeitsrechtsrechtliche Aspekte Arbeitsverhältnisse Arbeitsrechtsbeziehungen in Indien lassen sich in die drei großen Bereiche gewerkschaftlich organisierte Arbeitsverhältnisse, nicht-gewerkschaftlich organisierte Arbeitsverhältnisse und Schattenwirtschaft unterteilen. Gewerkschaftlich organisiert sind jedoch fast ausschließlich Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor und außerhalb der Landwirtschaft, deren Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Die Grenzen zwischen nicht-gewerkschaftlich organisierten Arbeitsverhältnissen und der Schattenwirtschaft sind in Indien fließend. Kleinere Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe sind oftmals nicht gewerkschaftlich organisiert und überschreiten schnell die Grenze zur Schatten- wirtschaft, in der die Firmen weder registriert sind noch Steuern zahlen. Über 90 Prozent der Anstellungsverhältnisse in Indien sind einem dieser beiden Bereich zuzuordnen. Rechtssystem Insgesamt zeichnet sich das indische Arbeitsrecht durch eine hohe Reglementierung aus. Die jeweiligen arbeitsrechtlichen Regelungen werden auf Landes- und Bundesebene erlassen, was dazu führte, dass es derzeit circa 200 regionale und 50 nationale Arbeitsgesetze gibt. Aufgrund der zahlreichen regionalen Regelungen und in Ermangelung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches sind die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen je nach Arbeitsort in Indien unterschiedlich. Deshalb müssen sich Investoren, die in verschiedenen Regionen Indiens tätig sind, mit unterschiedlichen Arbeitsgesetzen auseinandersetzen. Die Rechtsprache in Indien ist Englisch. Vor unteren Gerichten kann jedoch auch in der jeweiligen Landessprache verhandelt werden. Aufgrund der langjährigen englischen Herrschaft basiert das indische Rechtssystem auf dem Common Law. Seit der Einführung des Arbeitsrechtes in Indien wurden nur wenige Anpassungen durchgeführt, so dass das indische Arbeitsrecht heute als äußerst veraltet und dringend reformbedürftig gilt. Vertragsabschluss Während mit ungelernten Arbeitskräften meistens nur mündliche Vereinbarungen getroffen werden, ist es üblich, mit Facharbeitern schriftliche Arbeitsverträge abzuschließen. Insbesondere ausländische Unternehmen sollten mit Arbeitnehmern detaillierte, schriftliche Arbeitsverträge abschließen, da Unklarheiten und Wider- 48 Personal.Manager 3/2012
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