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Global Mobility in den BRICS Staaten CHN / BRA / ZAF / IND / RUS

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Aufgrund der stetig wachsenden globalen Bedeutung der BRICS-Staaten und des weiterhin steigenden Bedarfs an internationalen Fach- und Führungskräften in diesen Ländern stellen wir Ihnen in dieser Fortsetzungsserie „Internationaler Mitarbeitereinsatz in den BRICS-Staaten“, sowie weiteren Publikationen zu den BRICS Staaten: China, Brasilien, Südafrika, Indien und Russland.

Länder Shanghai

Länder Shanghai Einkommens abziehen. Für ausländische Mitarbeiter gilt eine erhöhte Pauschale von 4.800 CNY (circa 590 EUR/710 CHF). Es müssen alle Lohnbestandteile zusammengerechnet werden und unterliegen damit in China der Einkommensteuer. Eine separate Besteuerung der einzelnen Gehaltsleistungen zu festen Steuerraten ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich. Bei einer Entsendung ausländischer Arbeitskräfte nach China sind jedoch folgende Steueroptimierungsmöglichkeiten zulässig (siehe Tabelle). Besteht eine Steuerpflicht in China, so muss die Steuer monatlich abgeführt werden. Sofern von der kompletten Vergütung bereits über die chinesische Gehaltsabrechnung die chinesische Lohnsteuer eingehalten wird, muss keine weitere Steuererklärung eingereicht werden. Sollte aber ein Teil des Lohnes im Ausland ausgezahlt werden und die chinesische Lohnsteuer davon nicht jeden Monat direkt einbehalten werden, muss monatlich eine Steuererklärung eingereicht werden und gleichzeitig auch die chinesische Steuer entsprechend bezahlt werden. Im letzten Teil (VI) dieser Fortsetzungsserie „Internationaler Mitarbeitereinsatz in den BRICS-Staaten“, welcher in der Ausgabe des Personal.Manager Expat- und Impat-Guide 2013 im Juli 2013 erscheinen wird, werden wir Ihnen die aktuelle Gesetzgebung sowie Besonderheiten beziehungsweise Herausforderungen in Südafrika zu den Themen Arbeitsrecht sowie Sozialversicherung und Steuern aufzeigen. Seminartipp: Steueroptimierungsmöglichkeiten für nach China entsandte Arbeitnehmer Steuerfreie Zahlung • „Settling-in Allowance“ oder „Relocation Allowance“ • Übernahme/Erstattung der Wohnungskosten in China, sofern es sich nur um die effektiven Kosten handelt • Erstattungen für Fahrtkosten • Mahlzeiten- und Wäschezulagen (sofern sie nicht in Geldmitteln ausgezahlt werden) beziehungsweise Erstattungen für Mahlzeiten- und Wäschekosten • „Home Leaves“ (mit Einschränkungen) • Erstattung der Umzugskosten • Erstattung von Ausgaben für den Arzt oder Zahnarzt • Recht auf Nutzung eines Autos (anstatt Zuweisung eines konkreten Autos) Spezielle Steuersätze (eventuell abweichende lokale Regelungen) • Telekommunikationszulagen sind mit 20 Prozent zu versteuern • Transportzulagen müssen mit 30 Prozent versteuert werden EXPATRIATES – INPATRIATES Internationale Mitarbeitereinsätze erfolgreich vorbereiten, gestalten und durchführen 27.–28. Februar 2013, Zürich Informationen: CONVINUS International Employment Solutions Talstrasse 70, CH-8001 Zürich Tel.: +41 (0)44 250 20 20 Fax: +41 (0)44 250 20 22 E-Mail: seminare@convinus.com www.convinus.com Weitere Informationen zu dem Seminar finden Sie unter www.convinus.com CONVINUS Basel · Genf · Zug · Zürich (HQ) 54 Personal.Manager 4/2012

» Entsendung in den BRICS-Staat Südafrika (Teil VI) Mit diesem Teil VI über den BRICS-Staat Südafrika schließen wir die sechsteilige Serie ab und hoffen, dass dieser Beitrag, aber auch die vorherigen Beiträge über Brasilien, Russland, Indien und China für Ihre tägliche Arbeit im internationalen Personalbereich interessant und hilfreich waren. Als weltweit drittgrößter Exporteur von Agrarprodukten und aufgrund seiner reichhaltigen Bodenschätze gehört Südafrika zu den wirtschaftlich bedeutendsten Ländern Afrikas. Allerdings ist Südafrika von starken Kontrasten geprägt und hat neben der verhältnismäßig starken Wirtschaft auch mit einer hohen Arbeitslosenrate und anhaltender Kriminalität zu kämpfen. Der nachfolgende Artikel vermittelt einen ersten Überblick über die Besonderheiten des südafrikanischen Arbeitsrechts mit dem starken Einfluss der Gewerkschaften, des noch nicht weit entwickelten Sozialversicherungssystems sowie der Einkommenssteuern und über die damit verbundenen Steueroptimierungsmöglichkeiten für ausländische Fachkräfte. Arbeitsrecht Die Schattenwirtschaft Südafrikas ist mit circa sechs Millionen Arbeitsverhältnissen beträchtlich. Aufgrund der Arbeitslosenquote von über 21 Prozent haben die in der Schattenwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer wenig Verhandlungsspielraum, ihre Anstellung in reguläre Arbeitsverhältnisse umwandeln zu können. Damit entgeht ihnen nicht nur der Schutz durch das südafrikanische Arbeitsrecht, sondern auch die Minimalabsicherung durch das südafrikanische Sozialversicherungssystem. Das auf mehreren Gesetzen basierende südafrikanische Arbeitsrecht wurde in den letzten Jahren revidiert und durch zahlreiche Bestimmungen ergänzt. Die nachfolgenden Gesetze prägen das südafrikanische Arbeitsrecht maßgeblich. Gesetz über grundlegende Arbeitsbedingungen („Basic Conditions of Employment Act“) In diesem Gesetz sind die Grundlagen des Arbeitsrechts verankert. Es enthält allgemeine Bestimmungen zu den Anstellungsbedingungen wie beispielsweise Arbeitszeiten, Vergütung, Krankheit, Urlaub und Kündigung. Arbeitsverträge Arbeitsverträge müssen grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden. Allerdings führt ein nur mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag nicht zwangsläufig zur Ungültigkeit des Arbeitsverhältnisses. Die Verträge können befristeter oder unbefristeter Natur sein. Falls ein Arbeitnehmer jedoch über das Vertragsende eines befristeten Vertrages hinaus arbeitet und weiterhin vom Arbeitgeber entlohnt wird, so gehen der Arbeitnehmer und -geber automatisch einen unbefristeten Vertrag ein, ohne dass es hierzu einer schriftlichen Verlängerung bedarf. Personal.Manager 2013 61

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