Aufrufe
vor 3 Jahren

Global Mobility in den BRICS Staaten CHN / BRA / ZAF / IND / RUS

  • Text
  • Contract
  • Law
  • Taxation
  • Visa
  • Immigration
  • Payroll
  • Mobility
  • Suedafrika
  • Business
  • Expat
  • Steuer
  • China
  • Brics
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsabkommen
  • Russland
  • Brasilien
  • Unternehmen
  • Arbeitgeber
  • Indien
Aufgrund der stetig wachsenden globalen Bedeutung der BRICS-Staaten und des weiterhin steigenden Bedarfs an internationalen Fach- und Führungskräften in diesen Ländern stellen wir Ihnen in dieser Fortsetzungsserie „Internationaler Mitarbeitereinsatz in den BRICS-Staaten“, sowie weiteren Publikationen zu den BRICS Staaten: China, Brasilien, Südafrika, Indien und Russland.

Da die staatliche

Da die staatliche Sozialhilfe für die Finanzierung des Lebensunterhaltes nicht ausreichend ist, gibt es in einigen Branchen Pensionsvereine, die an ihre Mitglieder nach dem Renteneintritt oder bei frühzeitiger Arbeitsunfähigkeit eine Rente entrichten. Oft ist es auch üblich, dass der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis einen Zuschuss zur privaten Lebensversicherung des Arbeitnehmers zahlt und somit die Absicherung im Alter fördert. Unfallversicherung kenversicherungsschutz durch die gesetzliche Versicherung gestaltet wird und wie die Beiträge erhoben werden sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Rentenversicherung Es gibt in Südafrika keine gesetzliche Rentenversicherung. Im Alter wird in Südafrika ansässigen Bedürftigen, die jährlich nicht mehr als 47.400 ZAR (circa 3.460 EUR/ 4.230 CHF) verdienen und die nicht mehr als 792.000 ZAR (circa 57.800 EUR/70.740 CHF) besitzen, eine Sozialhilfe gewährt. Die monatliche Sozialhilfe beträgt dabei für berechtigte Personen ab 60 Jahren 1.220 ZAR (circa 89 EUR/ 109 CHF) und ab 75 Jahren zusätzlich 20 ZAR. Die Unfallversicherung ist für den Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung und gehört damit zur zweiten Säule des südafrikanischen Sozialversicherungssystems. Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber getragen und sind vom Risiko der Tätigkeit sowie von der Gehaltshöhe abhängig. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit durch Unfall erhalten die Arbeitnehmer im ersten Jahr eine Leistung von 75 Prozent des versicherten Gehaltes. Die monatliche Versicherungsleistung beträgt jedoch maximal 17.366 ZAR (circa 1.270 EUR/1.550 CHF). Steuern Die zuständige Behörde für die Erhebung der Einkommenssteuern in Südafrika ist der South African Revenue Service (SARS). Sie erhebt Einkommenssteuern auf das weltweite Einkommen von Personen, die in Südafrika ansässig sind, und auf das südafrikanische Einkommen für nicht in Südafrika ansässige Personen. Das Steuerjahr läuft jeweils vom 1. März eines Jahres bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einkommenssteuern direkt vom Lohn einzubehalten (PAYE: pay-as-you-earn) und an die südafrikanischen Steuerbehörden zu überweisen. Einkommen, das nicht dem direkten Lohnsteuerabzug unterliegt, muss eigenständig deklariert und versteuert werden. Die daraus resultierende Steuer wird halbjährlich erhoben. Für das Steuerjahr 2013/2014 sind die progressiven Einkommenssteuern wie folgt gestaffelt: Steuerbares Steuerbelastung Einkommen 0 – 165.600 ZAR 18 % 165.601 – 258.750 ZAR 25 % + 29.808 ZAR 258.751 – 358.110 ZAR 30 % + 53.096 ZAR 358.111 – 500.940 ZAR 35 % + 82.904 ZAR 500.941 – 638.600 ZAR 38 % + 132.894 ZAR über 638.601 ZAR 40 % + 185.205 ZAR Gehaltsnebenleistungen Gehaltsnebenleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen. Allerdings sehen die südafrikanischen 64 Personal.Manager 2013

Steuerrichtlinien einige Sonderregelungen vor, die zu Zwecken der steueroptimierten Gehaltszahlung genutzt werden können. Umzugskosten Wenn ein Arbeitnehmer für die Arbeitsaufnahme im Interesse des Arbeitgebers umziehen muss, dann können die damit verbundenen Kosten dem Arbeitnehmer steuerfrei erstattet werden oder der Arbeitgeber kann diese direkt begleichen, ohne dass diese als Gehaltsnebenleistungen zu versteuern sind. Hierzu gehören insbesondere die Umzugskosten und die Mietübernahme einer temporären Unterkunft von bis zu 183 Tagen. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der vorherigen Unterkunft entstehen, können ebenfalls steuerfrei erstattet werden. Falls durch den Verkauf der bisherigen Unterkunft ein Verlust entstehen sollte, ist der etwaige Ausgleich seitens des Arbeitgebers allerdings ein steuerpflichtiger Gehaltbestandteil. Settling-in-Kosten Im Rahmen des Umzuges kann dem Mitarbeiter eine Settling-in-Zulage bis zur Höhe eines Monatsgehalts steuerfrei ausgezahlt werden. Alternativ können dem Arbeitnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten steuerfrei erstattet werden. Zu den Settling-in-Kosten gehören nach Auslegung des South African Revenue Service (SARS) Aufwendungen für beispielsweise neue Schuluniformen, Gardinen, die Registrierung von Fahrzeugen sowie die Anmeldung von Wasser, Telefon- und Stromverbindungen. Miete Wenn ausländische Arbeitnehmer ihren gewöhnlichen Wohnort außerhalb Südafrikas haben, kann der Arbeit- geber die Mietkosten bis zu 25.000 ZAR (circa 1.820 EUR/2.230 CHF) pro Monat steuerfrei übernehmen. Die steuerfreie Mietübernahme ist allerdings auf zwei Jahre beschränkt und kann nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die sich im Steuerjahr vor der Wohnsitznahme in Südafrika nicht länger als 90 Tage im Land aufgehalten haben. Falls die Mietübernahme seitens des Arbeitgebers den Wert von 25.000 ZAR überschreitet, unterliegen die Mehrkosten grundsätzlich der Steuerpflicht. Der genaue steuerpflichtige Gehaltsbestandteil wird dabei nach einer speziellen Formel ermittelt. Anmerkung * Stand des Wechselkurses ZAR – EUR/CHF: August 2013 Friederike V. Ruch, Steuerberaterin, International Employment & Tax Partner CONVINUS International Employment Solutions, Zürich (Schweiz) E-Mail: info@convinus.com, www.convinus.com Norma Möller, MBA International Assignment Manager Personal.Manager 2013 65

Global Mobility Alert

Presentations

Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS

google8089d691feca9268.html
[removed][removed]