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Global Mobility in den BRICS Staaten CHN / BRA / ZAF / IND / RUS

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Aufgrund der stetig wachsenden globalen Bedeutung der BRICS-Staaten und des weiterhin steigenden Bedarfs an internationalen Fach- und Führungskräften in diesen Ländern stellen wir Ihnen in dieser Fortsetzungsserie „Internationaler Mitarbeitereinsatz in den BRICS-Staaten“, sowie weiteren Publikationen zu den BRICS Staaten: China, Brasilien, Südafrika, Indien und Russland.

Länder Internationaler

Länder Internationaler Mitarbeitereinsatz in den BRICS-Staaten (Teil II) Brasilien Friederike V. Ruch, Steuerberaterin, International Employment & Tax Partner CONVINUS International Employment Solutions, Zürich (Schweiz) E-Mail: info@convinus.com www.convinus.com Norma Möller, MBA International Assignment Manager In den letzten Jahren ist Brasilien zur siebtgrößten Volkswirtschaft der Welt herangewachsen. Dies hat unter anderem auch zur Folge, dass Brasilien als Land für den Einsatz von Mitarbeitern immer wichtiger geworden ist und somit vermehrt Mitarbeiter vom Ausland nach Brasilien entsandt werden. Bei einer Entsendung vom Ausland nach Brasilien sind eine Reihe von rechtlichen Aspekten zu beachten, so unter anderem arbeits­, steuer­ und sozialversicherungsrechtliche Themen, auf welche nachfolgend in diesem Beitrag eingegangen wird. Arbeitsrechtliche Aspekte Seit der Einführung der ersten brasilianischen Arbeitsgesetze im Jahr 1943 hat sich das brasilianische Arbeitsrecht zu einem komplizierten Konstrukt mit über 900 verschiedenen Gesetzen und Regelungen entwickelt, die zum Teil in der Verfassung verankert sind. Das brasilianische Arbeitsrecht ist aufgrund seiner Komplexität, seines hohen Detaillierungsgrades und seiner Widersprüchlichkeit nur noch von Arbeitsrechtsexperten zu durchschauen, für die Arbeitsrechtsangelegenheiten ein einträgliches Geschäft darstellen. So betragen allein die Kosten für den Unterhalt der Arbeitsgerichte pro Jahr BRL 10.000.000.000 (circa CHF 5.240.000.000/ circa EUR 4.350.000.000). Vertrag Verträge bedürfen in Brasilien nicht der Schriftform. Schriftliche Arbeitsverträge sind aufgrund der Komplexität des brasilianischen Arbeitsrechts und der restriktiven Auslegung der Arbeitsgesetze vor allem in unteren und mittleren Gehaltskategorien unüblich. Im Arbeitsbuch des Mitarbeiters, das vom brasilianischen Arbeitsministerium für jeden Arbeitnehmer ausgestellt wird, werden jedoch die wesentlichen Bedingungen des Anstellungsverhältnisses (Gehalt, Funktion, Einstellungsdatum) festgehalten. Gehalt Der monatliche Mindestlohn beträgt in Brasilien seit März 2011 BRL 545 (circa CHF 268/EUR 237) und wird dieses Jahr voraussichtlich auf BRL 616 (circa CHF 323/EUR 268) erhöht. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, in zwei Raten im November und Dezember Weihnachtsgeld zu zahlen, das einem vollen Monatsgehalt entspricht. Unabhängig von der Höhe des gezahlten Gehaltes darf in Brasilien grundsätzlich keine Lohnreduktion vorgenommen werden. Das kann bei entsandten Mitarbeitern, die weiterhin einen Gehaltsanteil im Ausland beziehen, aufgrund der Wechselkursschwankungen zu erheblichen administrativen Schwierigkeiten führen. Wenn ausländische Arbeitnehmer einen Gehaltsanteil weiterhin im Ausland beziehen wollen, muss dieser Wunsch bereits im Visumsantrag angegeben werden. Im Ausland ausgezahlte Gehaltsbestandteile sind in Brasilien aber dennoch steuer­ und sozialversicherungspflichtig. Gehaltsnebenleistungen Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Fahrscheine für die Hin­ und Rückfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung zu stellen. Da diese Leistung keinen Gehaltsbestandteil darstellt, darf die Auszahlung in Geldmitteln streng genommen nicht erfolgen, obwohl gerade das teilweise von Gewerkschaften verlangt wird. Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer pro Arbeitstag eine Mahlzeit beziehungsweise einen Mahlzeitenzuschuss. In Brasilien übliche Sachzuwendungen sind ferner vom Arbeitgeber gezahlte Krankenversicherungen, Kinderbetreuung, Lebensversicherungen und gesponserte Lebensmittel, wobei aber Letztere in jüngster Zeit immer mehr von direkten Geldzuwendungen ersetzt werden. Gehaltsnebenkosten Die Anpassung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zum 1. Juli 2011 52 Personal.Manager 1/2012

Länder brachte keine signifikanten Änderungen mit sich. Die Arbeitnehmerbeiträge belaufen sich auf acht bis elf Prozent bis zu einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von BRL 3.681,74 (circa CHF 1.929/EUR 1.602). Für den Arbeitgeber gibt es jedoch keine Beitragsbemessungsgrenzen, so dass er auf das gesamte Gehalt etwa 29 Prozent Sozialversicherungsabgaben leisten muss. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich acht Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens auf ein spezielles Konto ein, das zum Beispiel bei Erwerb von Wohneigentum, Krankheit, Eintritt in den Ruhestand ausgeschüttet wird. Diese zusätzlich gezahlten acht Prozent stellen also während der Entsendung nach Brasilien einen weiteren Benefit für den Mitarbeiter dar. Arbeitszeiten und Urlaub Nach brasilianischem Arbeitsrecht be ­ trägt eine Arbeitswoche 44 Stunden und sollte auf sechs Tage verteilt werden, wobei der Sonntag möglichst als freier Tag zu gewähren ist. Mittlerweile sind die Unternehmen aber dazu übergegangen, die Arbeitsstunden montags bis freitags zu leisten, um damit indirekte Kosten wie Fahrtkosten und Verpflegung zu reduzieren. In den Wirtschaftszentren setzt sich bei Bürotätigkeiten auch immer mehr die 40­Stunden­Woche durch. Jeder Arbeitnehmer hat in Brasilien nach zwölf Monaten Arbeit das Anrecht auf 30 Urlaubstage. Der Arbeitgeber bestimmt jedoch, wann der Urlaub genommen werden darf. Beendigung von Arbeitsverhältnissen Auch wenn in Tarifverträgen unter Umständen längere Kündigungsfristen festgehalten sein können, beträgt die Kündigungsfrist meistens einen Monat. Falls zum Beispiel in Entsendungsverträgen längere Kündigungsfristen vereinbart wurden, sind diese nur für den Arbeitgeber bindend. Der Arbeitnehmer kann sich auf die gesetzliche beziehungsweise durch Tarifvertrag vereinbarte Kündigungsfrist berufen, da für ihn grundsätzlich die vorteilhafteren Regelungen gelten. Fristlose Kündigungen und Auflösungsverträge sind in Brasilien aufgrund der einfach zu handhabenden ordentlichen Kündigungen nur selten zu finden. Fristlose Kündigungen sind vor Arbeitsgerichten schwer durchsetzbar, so dass eher eine ordentliche Kündigung mit sofortiger Freistellung ausgesprochen wird. Bei Aufhebungsverträgen besteht das Risiko, dass der Mitarbeiter trotz gezahlter Abfindungen Ansprüche gerichtlich geltend macht und bereits geleistete Zahlungen nicht anerkannt werden. Ausländische Arbeitnehmer Lokale Arbeitgeber dürfen ausländische Arbeitskräfte nur einstellen, wenn sie nachweisen können, dass die Arbeitskräfte über besondere Fähigkeiten verfügen, die auf dem brasilianischen Arbeitsmarkt schwer zu finden sind. Ferner darf der brasilianische Arbeitgeber den ausländischen Arbeitnehmer nur für maximal zwei Jahre einstellen, wobei es eine Verlängerungsoption für weitere zwei Jahre gibt. Nachdem das Visum abgelaufen ist, muss der Arbeitgeber für die Rückführungskosten des ausländischen Arbeitnehmers aufkommen. Bei der Anstellung von ausländischen Arbeitskräften ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Belegschaft zu 2/3 aus brasilianischen Arbeitskräften bestehen muss und 2/3 der gesamten Gehaltszahlungen eines Unternehmens an Brasilianer fließen müssen. Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer Wenn arbeitsrechtliche Forderungen nicht erfüllt werden, veranlassen brasilianische Gerichte bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung Vollstreckungen Personal.Manager 1/2012 53

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