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Global Mobility in den EU-Mitgliedstaaten

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Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

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länder eines Stellenabbaus entlassen. Die Höhe einer möglichen Abfindungszahlung hängt dann von der Anzahl an Dienstjahren ab. Es ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer, dem aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde ein Recht auf Wiedereinstellung hat, wenn die zuvor von ihm bekleidete Position innerhalb eines Jahres nach der Kündigung wieder frei wird. Arbeitsrechtsstreitigkeiten können, je nach Art der Klage, vor die Zivilgerichte oder vor das Arbeitsgericht gebracht werden. Für Gehaltsklagen, Klagen wegen Vertragsbruch und alle Klagen, die sich auf befristete Arbeitsverträge beziehen, ist das Zivilgericht zuständig. Das Arbeitsgericht hat ausschliesslich Jurisdiktion bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Entlassung von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen und bei Tarifkonflikten. Lohn Gemäss dem Gesetz über die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbeziehungen (Employment and Industrial Relations Act), welches zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Arbeitsbeziehungen in Malta zählt, muss jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Weihnachtszeit und während der Sommermonate einen Bonus auszahlen. Diese Boni sind in der Regel ebenso hoch, wie diejenigen, welche die Regierung an ihre Angestellte auszahlt. Zurzeit beträgt ein Bonus 135 EUR, wobei dieser jährlich leicht steigt. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Im maltesischen Gesetz ist keine Mindestregelung für Krankheitsfälle vorgesehen. Die meisten Beschäftigungsbereiche werden jedoch von einer Gehaltsverordnung abgedeckt, die ein Minimum an zu gewährendem Krankenurlaub enthält. Üblich sind die Bezahlung von 15 Krankheitstagen zum vollen Lohn und 15 weiteren Tagen auf Basis von 50 % des Lohns. Arbeitszeit / Urlaub Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Gemäss dem maltesischen Recht darf allerdings die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, inklusive aller Überstunden, nicht überschritten werden. Die tatsächlich von den Arbeitnehmern zu leistende Anzahl an Arbeitsstunden hängt aber von den einzelnen Sektoren ab und wird in Tarifvereinbarungen und durch die Lohnausschüsse der Regierung (Wage Councils) für die einzelnen Branchen festgelegt. Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr und 14 gesetzliche Feiertage. Zu beachten ist hierbei, dass Vollzeitarbeitnehmer Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag haben, sofern der Feiertag auf einen wöchentlichen Ruhetag (bspw. Sonntag) des Arbeitnehmers fällt. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsabgaben zu einem Satz von 20 % bis zu einem Wochengehalt von 316 EUR (Stand 2007) abführen, wobei dieser Satz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen wird. Bei einem Wochengehalt von über 316 EUR muss sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jeweils einen festen Betrag von 32 EUR (Stand 2007) entrichten. Das Wochengehalt sowie der feste Sozialversicherungsbetrag ändern sich jährlich. Zwischen Malta und Deutschland bzw. Österreich kommt die EG- Verordnung und zwischen Malta und der Schweiz entsprechend das Personenfreizügigkeitsabkommen zur Anwendung. Steuerrechtliche Aspekte Sofern eine natürliche Person einen Wohnsitz in Malta besitzt, ist diese mit dem weltweiten Einkommen unbeschränkt steuerpflichtig unabhängig davon, wo dieses entstanden ist. Das persönliche Einkommen für natürliche Personen beginnt mit einem Grundfreibetrag und erhöht sich progressiv zu einem Höchstsatz von 35 %. Es sind unterschiedliche Steuertarife für natürliche Personen mit Wohnsitz in Malta und ohne Wohnsitz in Malta vorhanden. Zudem existiert ein pauschaler Steuersatz von 15 % für ausländische Personen auf allen maltesischen Einkünften, sofern eine Niederlassungsbewilligung in 1988 oder später erhalten wurde. Wurde die Niederlassungsbewilligung vor 1988 erhalten, dann werden 15 % pauschal auf alle Einkünfte erhoben. Dieser Pauschalsatz gilt auch für Personen, welche wieder zurück nach Malta gekommen sind. Zwischen Malta und Deutschland bzw. Österreich bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Zwischen Malta und der Schweiz besteht zur Zeit kein Doppelbesteuerungsabkommen, allerdings sind Verhandlungen hierzu zwischen den beiden Ländern aufgenommen worden. Vorschau: In der nächsten Ausgabe wird die Serie „Die neuen EU-Mitgliedstaten“ mit dem Teil X und dem neuen EU-Mitgliedstaat Zypern fortgesetzt. Friederike V. Ruch Bisher sind folgende EU-Länderporträts erschienen: • Polen (Ausgabe 3/2005) • Tschechische Republik (Ausgabe 4/2005) • Slowakische Republik (Ausgabe 1/2006) • Ungarn (Ausgabe 2/2006) • Estland (Ausgabe 3-4/2006) • Slowenien (Ausgabe 1/2007) • Litauen (Ausgabe 2/2007) • Lettland (Ausgabe 3/2007) Personal.Manager 4/2007 53

eu osterweiterung osterweiterung ++++ Mit der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 um 10 weitere Mitgliedsstaaten sind diese weiter in den Blickpunkt von international tätigen Unternehmen gerückt. In diesem Teil V stellen wir Ihnen Estland vor. +++ Bisher sind folgende EU-Länderporträts erschienen: • Polen (Ausgabe 3/2005) • Tschechische Republik (Ausgabe 4/2005) • Slowakische Republik (Ausgabe 1/2006) • Ungarn (Ausgabe 2/2006) Friederike V. Ruch, Steuerberaterin, Partnerin CONVINUS International Employment Solutions, Zürich (Schweiz) www.convinus.ch Serie Serie – Teil V Die neuen EU-Mitgliedstaaten: Estland Arbeitsrechtliche Aspekte Aufgrund des Beitritts zur EU kam es zu einigen Neuerungen im Arbeitsvertragsgesetz, so wurde beispielsweise das Gleichbehandlungsgebot weiter ausgebaut. Für jeden Vollzeit-Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber ein Arbeitsbuch zu führen. Dies sowie die Personalakte und der Arbeitsvertrag müssen für einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden. Arbeitsvertrag Grundsätzlich wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag schriftlich und unbefristet geschlossen. Für die Ausgestaltung eines Arbeitsvertrages gibt es seit dem 1.1.2005 Mindestanforderungen. Sofern ein Arbeitnehmer für mehr als 1 Monat in einem anderen Land eine Erwerbstätigkeit erbringen muss, müssen einige zusätzliche Punkte zum Arbeitsvertrag geregelt werden. Es gibt jedoch eine Reihe von Gründen, nach denen ein Arbeitsvertrag auch befristet (max. 5 Jahre) abgeschlossen werden kann. Vorstände und Aufsichtsräte (Verwaltungsräte) sowie Prokuristen werden nicht als Arbeitnehmer angesehen. Probezeit Die Probezeit beträgt max. 4 Monate. In diesem Zeitraum besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis im vereinfachten Verfahren ohne Vorankündigung und ohne Zahlung einer Entschädigung aufzulösen. Vergütung Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sowie Prämien oder Zulagen bei gesetzlichen Feiertagen vom Arbeitgeber gezahlt wird. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber jedoch ein Weihnachtsgeld aus. Lohnfortzahlung Für den Zeitraum in welchem der Arbeitnehmer krank ist, ruht gemäss estnischem Gesetz der Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber ist demzufolge auch nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet, einige wenige tun dies jedoch freiwillig. Ab dem 2. Krankheitstag erhält der Arbeitnehmer ein Krankengeld ausbezahlt. Kündigung Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen, aus Gründen, welche durch den Arbeitnehmer verschuldet sind, sowie aus Altersgründen oder aufgrund von unbefriedigenden Leistungen während der Probezeit kündigen. Eine Kündigung ist nicht möglich in dem Zeitraum, in welchem der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist (beispielsweise während der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren). Zudem ist es möglich, ein Arbeitsverhältnis durch eine schriftliche Vereinbarung von beiden Parteien aufzulösen. Abfindung In den Fällen, in welchen das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers aufgelöst wird, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet eine Abfindung in Höhe von max. 4 Monatsgehältern zu bezahlen. Arbeitszeit / Urlaub In der Regel beläuft sich eine Arbeitswoche auf 5 Tage mit jeweils 8 Stunden. Dies ergibt eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Die maximal zulässige Überstundendauer beträgt 8 Stunden pro Woche. Arbeitstätigkeit an arbeitsfreien Tagen muss mit einem Zuschlag von 50 % oder freier Arbeitszeit abgegolten werden. Der gesetzlich vorgesehene Urlaubsanspruch beträgt 28 Kalendertage im Jahr. Gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Rechtsschutz Auf dem Arbeitsverhältnis basierende Streitigkeiten werden vor den Zivilgerichten ausgetragen oder durch die Kommissionen für Arbeitsstreitigkeiten geschlichtet. Die Verfahren bei den Kommissionen für Arbeitsstreitigkeiten werden im Allgemeinen schneller als vor 18 Personal.Manager 3-4/2006

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