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Global Mobility in den EU-Mitgliedstaaten

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Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

länder beitnehmer

länder beitnehmer können schriftlich an Stelle einer Kündigungsfrist die Bezahlung einer Vergütung vereinbaren. Wenn der Arbeitgeber kündigt, muss dieser dem Arbeitnehmer je Woche mindestens 2 Arbeitsstunden für die Suche einer neuen Arbeitsstelle zur Verfügung stellen. Abfindung Eine Abfindung wird an den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Anzahl von Dienstjahren ausbezahlt und beträgt zwischen 1/5 (1-5 Dienstjahre) und 1/3 (ab 15 Dienstjahre) des Basisgehalts, multipliziert mit der Anzahl der Dienstjahre, sofern die Kündigung aus Unternehmensgründen erfolgte. Arbeitszeit / Urlaub Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden und der Mindesturlaubsanspruch 20 Arbeitstage. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Die Beiträge in das slowenische Sozialversicherungssystem betragen für den Arbeitgeber insgesamt 16,04 % und für den Arbeitnehmer insgesamt 21,96 % vom Bruttogehalt. Zwischen Deutschland, Österreich und Slowenien kommt die EG-Verordnung und zwischen der Schweiz und Slowenien entsprechend das Personenfreizügigkeitsabkommen zur Anwendung. länder Steuerrechtliche Aspekte Zwischen Slowenien und Deutschland, Österreich sowie der Schweiz besteht jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen. Seit dem 1. Januar 2007 sind die Einkommensteuersätze neu in 3 Stufen unterteilt: 16 %, 27 % und 41 %. Nach dem slowenischen Steuerrecht gilt eine Person, welche sich an mehr als 183 Tagen in Slowenien aufhält, als steuerlich ansässig. Der Besteuerung ist in einem solchen Fall das weltweite Einkommen zu unterwerfen, wobei eine Doppelbesteuerung durch die Anrechnung von ausländischen Steuern oder der entsprechenden hypothetischen slowenischen Steuer vermieden wird. Friederike V. Ruch SEMINARTIPPS: Internationaler Mitarbeitereinsatz in China Inkl. HR-Praxisbeiträge von Degussa und SIG Holding AG 21. März 2007, Zürich Internationaler Mitarbeitereinsatz in Indien Inkl. HR-Praxisbeitrag von SAP Labs India Ldt. 22. März 2007, Zürich Informationen: CONVINUS International Employment Solutions, Zürich Tel.: +41 44 250 20 20 www.convinus.com Bestellung der Seminarprogramme: seminare@convinus.com Beide detaillierten Seminarprogramme sind dieser Ausgabe beigelegt Personal.Manager 1/2007 27

länder Serie Serie – Teil VII Die neuen EU-Mitgliedstaaten: Litauen ++++ Mit der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 um 10 weitere Mitgliedsstaaten sind diese weiter in den Blickpunkt von international tätigen Unternehmen gerückt. In diesem Teil VII stellen wir Ihnen Litauen vor und geben Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen im Arbeits-, Bewilligungs-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht. +++ länder Arbeitsrechtliche Aspekte Das litauische Arbeitsrecht entspricht weitgehend den EU-Anforderungen. Litauen verfügt über sehr qualifizierte Arbeitnehmer, allerdings gehört die landesübliche, durchschnittliche Vergütung im Vergleich zu den anderen neuen EU-Beitrittsländern zu der Niedrigsten. Arbeitsvertrag Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wird. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass mindestens die nachfolgenden Punkte in einem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen: Nennung der Vertragsparteien, Arbeitsort und die Aufgaben, Vergütung und Zulagen, ordentliche Kündigungsfristen. Arbeitsverträge können befristet werden, sofern auch die Arbeit an sich befristet ist. Die Befristung darf einen Zeitraum von 5 Jahren nicht überschreiten. Probezeit Die maximale Probezeit beträgt 3 Monate und wird in der Regel vereinbart. Vergütung Jedes Unternehmen entscheidet selbst freiwillig, ob es Weihnachtsgeld zahlt. Es gibt jedoch eine Tendenz, dass das Weihnachtsgeld in der Höhe eines Monatslohns ausbezahlt wird. Urlaubsgeld muss laut Gesetz in der Höhe eines monatlichen Durchschnittslohns gezahlt werden. Gründe für eine Kündigung: Auflösung des Betriebs des Arbeitgebers, aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Parteien oder nach dem Auslaufen der Frist im Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zudem ohne Benachrichtigung u.a. kündigen, wenn dieser kraft Urteils oder Bestrafung seine Arbeit nicht mehr ausführen kann oder wenn die Arbeit aus Gesundheitsgründen nicht mehr erfüllt werden kann. Das Gesetz sieht keine Besonderheiten bei der Kündigung von leitenden Angestellten vor. Individuelle Regelungen und Besonderheiten können jedoch im Arbeitsvertrag vorgesehen werden. Abfindung Wenn einem Arbeitnehmer ohne sein Verschulden auf Initiative des Arbeitgebers gekündigt wird, muss ihm eine Abfindung bezahlt werden. Die Höhe der Abfindung ist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Wenn bspw. ein Arbeitnehmer weniger als 12 Monate in der Firma gearbeitet hat, Friederike V. Ruch, Steuerberaterin, Partnerin CONVINUS International Employment Solutions, Zürich (Schweiz) info@convinus.com www.convinus.com 20 Lohnfortzahlung Im Krankheitsfall bezahlt der Arbeitgeber für die ersten 2 Tage nicht weniger als 80 % und nicht mehr als 100 % des Durchschnittslohns des erkrankten Mitarbeiters. Ab dem 3. Tag übernimmt die Sozialversicherungskasse die Zahlungen. Kündigung Arbeitsverhältnisse können mit oder ohne Verschulden des Arbeitnehmers gekündigt werden. Laut Gesetz gibt es u.a. folgende Personal.Manager 2/2007

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