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Global Mobility in den EU-Mitgliedstaaten

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Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

länder

länder Abfindungsanspruch geltend gemacht, so ist das „District Court“ (Arbeitsgericht) zuständig. Lohn Bei den Löhnen und Gehältern liegt Zypern im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedsstaaten im oberen Mittelfeld. In der Regel erhält ein Arbeitnehmer 13 Gehälter. Das 13. Gehalt wird als Weihnachtsgeld ausbezahlt. Die Auszahlung eines Urlaubsgelds ist nicht üblich und wird nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Das Gehalt wird teilweise wöchentlich und teilweise monatlich ausbezahlt. Der staatlich festgelegte Mindestlohn beträgt 626 Euro (für Angestellte beträgt dieser 666 Euro). Der durchschnittliche Bruttomonatslohn betrug 2006 für Geschäftsführer 4’631 Euro (Quelle: bfai). Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle Grundsätzlich erhält der Arbeitnehmer ab dem 3. Tag, ab welchem er krankheitsbedingt abwesend ist, Krankengeld. Das Krankengeld kann in der Regel für 156 Tage bezahlt werden und um weitere 156 Tage verlängert werden. Der Arbeitnehmer muss hierfür jedoch die Voraussetzungen zum Erhalt von Arbeitsunfähigkeitsleistungen erfüllen und vorübergehend arbeitsunfähig sein. Für die ersten 3 Tage kann der Arbeitgeber den entgangenen Lohn dem Arbeitnehmer bezahlen. Er kann den Lohn auch denjenigen Personen weiterzahlen, welche keine Berechtigung auf ein Krankengeld haben. Arbeitszeit / Urlaub Die normale Arbeitzeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Überstunden sind in Zypern jedoch üblich und werden entsprechend vergütet. Die durchschnittliche Arbeitszeit liegt bei 38 und 40 Stunden. Arbeitnehmer, welche eine 5-Tages-Arbeitswoche haben, besitzen einen Urlaubsanspruch von mindestens 4 Wochen (20 Arbeitstage). Hinzukommen im Durchschnitt pro Jahr noch 15 Feiertage. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 6.3 % des Bruttogehalts sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, bei einer monatlichen Bemessungsgrenze von 2’149 CYP (Stand 2007). Die Lohnnebenkosten liegen zwischen 18 und 26 Prozent und jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter Beiträge an die fünf gesetzlichen Sozialfonds abzuführen. Zu diesen Sozialfonds gehören: Die Sozialversicherung, der zentrale Urlaubsfonds, der Arbeitslosenfonds, der Fonds für Aus- und Fortbildung sowie der gesellschaftliche Kohäsionsfonds. Aufgrund der EU-Erweiterung gelten im Sozialversicherungsbereich die EU-Vorschriften für Verhältnisse zwischen Zypern und Deutschland und Österreich. Für das Verhältnis zwischen Zypern und der Schweiz kommen zum einen das Personenfreizügigkeitsabkommen sowie das abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen zum Zuge. Steuerrechtliche Aspekte Zu den wichtigsten Steuerarten gehört die Einkommensteuer von natürlichen Personen, Steuerpflichtiges Einkommens- Einkommen (EUR) steuersatz 0 - 19’500 - 19’501 - 28’000 20 % 28’001 - 36’300 25 % 36’301 - unbegrenzt 30 % Stand 2008; Abb. 2 welche sowohl Einkommen als auch Veräusserungsgewinne umfasst. Das Kalenderjahr ist das Steuerjahr. Sofern eine natürliche Person einen Wohnsitz in Zypern besitzt, ist diese mit dem weltweiten Einkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, wo dieses entstanden ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Einkommenssteuer für alle seine Mitarbeiter direkt abzuführen. Als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit werden sowohl die Löhne als auch Sachzuwendungen und andere geldwerte Vorteile besteuert. Ausländische Expatriates können für die ersten 3 Jahre ihrer Tätigkeit in Zypern 20 % ihres zypriotischen Gehalts (maximal 5’000 CYP) von ihrem inländischen Gehalt in Abzug bringen (Abb. 2). Zwischen Zypern und Deutschland sowie Österreich besteht jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen, allerdings besteht zwischen Zypern und der Schweiz keines. Friederike V. Ruch Vorschau: In der nächsten Ausgabe wird diese Serie mit dem neuen EU-Mitgliedstaat Bulgarien (Teil XI) fortgesetzt. Bisher sind folgende EU-Länderporträts erschienen: • Polen (Ausgabe 3/2005) • Tschechische Republik (Ausgabe 4/2005) • Slowakische Republik (Ausgabe 1/2006) • Ungarn (Ausgabe 2/2006) • Estland (Ausgabe 3-4/2006) • Slowenien (Ausgabe 1/2007) • Litauen (Ausgabe 2/2007) • Lettland (Ausgabe 3/2007) • Malta (Ausgabe 4/2007) Personal.Manager 1/2008 25

länder Serie Serie – Teil XI Die neuen EU-Mitgliedsstaaten: Bulgarien +++ Mit der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Januar 2007 ist neben Rumänien auch Bulgarien aufgenommen worden, dessen Arbeits- und Bewilligungsrecht sowie Sozialversicherungs- und Steuerrecht in diesem Beitrag in Grundzügen aufgezeigt wird. +++ der einem Monatsgehalt entspricht. Dieses zusätzliche Gehalt wird grundsätzlich vor Weihnachten ausbezahlt. Das Monatsgehalt wird am Ende des laufenden Monats zwischen dem 20. und 30. Tag ausbezahlt. länder Friederike V. Ruch Steuerberaterin, International Employment & Tax Partner CONVINUS International Employment Solutions, Zürich (Schweiz) info@convinus.com www.convinus.com Arbeitsrechtliche Aspekte Das bulgarische Arbeitsrecht entspricht weitgehend den EU-Anforderungen, und ist als konservativ und restriktiv anzusehen. Arbeitsvertrag Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wird. Arbeitsverträge können auch befristet werden, wenn die Tätigkeit an sich befristet ist. Die Befristung darf einen Zeitraum von 3 Jahren nicht überschreiten und die befristeten Arbeitsverträge können mit dem gleichen Arbeitgeber und/oder der gleichen Tätigkeitsart verlängert werden. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer nach Ende der Befristung für weitere 5 oder mehr Tage arbeitet, geht der Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag über. Probezeit Die maximale Probezeit beträgt 6 Monate und wird in der Regel für diesen Zeitraum vereinbart. Vergütung In Bulgarien ist es üblich neben 12 Monatsgehältern auch noch einen Bonus auszubezahlen, Lohnfortzahlung Im Krankheitsfall bezahlt der Arbeitgeber für die ersten 3 Tage 100 %. Ab dem 4. Tag übernimmt die Sozialversicherungskasse die Zahlungen. Beendigung/Kündigung Das bulgarische Arbeitsgesetzbuch sieht drei Stufen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor: Die ordentliche Beendigung und die ausserordentliche Kündigung mit vorheriger Abmahnung sowie ohne vorheriger Abmahnung. Die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich lang sein und die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage, sofern keine andere Kündigungsfrist vereinbart worden ist. Für den Fall, dass eine andere Kündigungsfrist vereinbart wird, ist allerdings zu beachten, dass diese nicht länger als 3 Monate betragen darf. In bestimmten Fällen kann allerdings davon abgewichen werden und eine Kündigungsfrist von bis zu 60 Tagen vereinbart werden. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer beträchtliche Vermögensverhältnisses des Arbeitgebers hat, welcher er nicht innerhalb von 30 Tagen zurückgeben kann. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag von beiden Vertragsparteien sofort aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Folgetag nach der Abgabe der Kündigung. Abfindung Wenn einem Arbeitnehmer ohne sein Verschulden auf Initiative des Arbeitgebers gekündigt wird, muss dem Arbeitnehmer eine Abfindung bezahlt werden. Der Arbeitgeber muss mindestens 4 Monatslöhne als Abfindung entrichten, ausser es wurde mit dem Arbeitnehmer ein anderer Betrag vereinbart. 36 Personal.Manager 2/2008

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