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Global Mobility in der Schweiz und/mit Deutschland

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Die Schweiz und Deutschland führen intensive Beziehungen und sind durch eine gemeinsame Sprache sowie einen regen wirtschaftlichen, kulturellen, sowie menschlichen Austausch eng miteinander verbunden. Deutschland ist der wichtigste Partner der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Was es genau zu beachten gilt, erfahren Sie bei uns!

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länder In Anbetracht dieser vielfältigen Gründe besteht die offensichtliche Notwendigkeit, dass im Rahmen der Entsendungspolitik bei der Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen sowie dem Entsendungsreglement die verschiedenen Mitarbeiterkategorien differenziert betrachtet werden müssen. Entsendungsreglement von Unternehmen Im Unterschied zur Entsendungspolitik ist das Entsendungsreglement die detaillierte Beschreibung von Regelungen für Entsendungen oder grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze generell. Es umfasst unter Umständen auch die Anleitung zur Ausführung und Durchführung von Entsendungen. Entsendungsreglement: • firmeninternes Standard- und Nachschlagewerk für internationale Mitarbeitereinsätze • enthält Grundsatzregelungen zu internationalen Mitarbeitereinsätzen • erhöht Gleichbehandlung der Entsandten • schafft Transparenz • vereinheitlicht die Rahmenbedingungen von Entsendungen • im Entsendungsvertrag müssen nur noch individuell geregelte Punkte aufgenommen werden Das Entsendungsreglement gleicht einer Beschreibung von Rechten und Pflichten beziehungsweise Ansprüchen und Leistungen. Der Vorteil eines solchen Dokumentes ist die Möglichkeit, dass bei der Erstellung eines Entsendungsvertrages Bezug auf das Entsendungsreglement genommen werden kann. Mit dem Bestehen von generellen Entsendungsregelungen werden im Einzelfall an Stelle eines umfassenden Vertragswerkes im einzelnen Entsendungsvertrag lediglich noch die persönlichen und situationsspezifischen Regelungen wie Vergütung, Funktion, Beginn, Dauer usw. eines Auslandseinsatzes geregelt. Anspruch auf Zulagen, Unterstützung, Regelung der Vorsorge usw. sind im Reglement behandelt. Eine solche Regelung bezieht sich jeweils nur auf eine bestimmte Kategorie von Auslandsmitarbeitern, für welche auch die entsprechend gleichen Regeln gelten sollen. Häufig verwenden Unternehmen unterschiedliche Reglemente, basierend auf den unterschiedlichen Kategorien von Entsandten, so beispielsweise für Kurzzeitentsendungen, langfristige Entsendungen, Geschäftsreisen mit unter anderem folgenden Punkten: • vertragliche Regelung • Vergütungsregelungen • Regelung der Zulagen und Ausgleichszahlungen • steuerliche Behandlung der Vergütung • steuerliche Pflichten/steuerliche Unterstützung • Sozialversicherung • berufliche Vorsorge • Krankenversicherung • sonstige Versicherungen • personalwirtschaftliche Regelungen • Karriereplanung, Entwicklungsmaßnahmen • Vorbereitungsmaßnahmen • Umzug und Wohnung • Unterstützung der Familie inkl. Schule für die Kinder • Beendigung der Entsendung • Rückkehr • Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen Ein Entsendungsreglement ist zu empfehlen, wenn ein Unternehmen mehrere Mitarbeiter ins Ausland entsendet. Hierbei ist zu beachten, dass bereits bei einer geringen Anzahl von Entsandten die Erstellung eines Entsendungs - reglements viele Vorteile bieten kann. In den meisten Unternehmen liegt der Vorteil in der Gleichbehandlung der Auslandsmitarbeiter und in der hierdurch geschaffenen Transparenz an oberster Stelle. Friederike V. Ruch länder Personal.Manager 3/2010 57

Länder Internationaler Mitarbeitereinsatz in der Schweiz (Teil X) +++ Zum Abschluss dieser zehnteiligen Serie werden in diesem letzten Teil die einzelnen in den vorherigen Teilen behandelten Themen im Rahmen eines Praxisfalls betreffend eines Mitarbeitereinsatzes von Deutschland in die Schweiz zusammengefasst dargestellt. +++ Bisher erschienen: Teil I: Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen Personal.Manager 4/2008, Seiten 53–55 Teil II: Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen eines lokalen Arbeitsvertrages in der Schweiz Personal.Manager 1/2009, Seiten 47–49 Teil III: Das Sozialversicherungs- und Vorsorgesystem in der Schweiz Personal.Manager 2/2009, Seiten 40–42 Teil IV: Das Steuersystem in der Schweiz Personal.Manager 3/2009, Seiten 44–47 Teil V: Grenzgänger Personal.Manager 4/2009, Seiten 54–56 Teil VI: Vergütung und Lebenshaltung in der Schweiz Personal.Manager 2/2010, Seiten 46–47 Teil VII: Entsendungspolitik und Entsendungsreglement Personal.Manager 3/2010, Seiten 55–57 Teil VIII: Umzug in die Schweiz Personal.Manager 4/2010, Seiten 54–55 Teil IX: Business Traveller Personal.Manager 2/2011, Seiten 45–47 Ausgangssituation Das international tätige Beratungsunternehmen Berta GmbH hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main und berät Unternehmen bei der strategischen und konzeptionellen Ausgestaltung von Expansionen innerhalb Europas. Um ihre Kunden bei den Expansionsplänen in der Schweiz besser betreuen zu können, hat die Berta GmbH eine Tochtergesellschaft in Zürich (Schweiz) gegründet und startet mit 20 Mitarbeitern. Alexander Müller ist heute bei der Berta GmbH in Deutschland angestellt und soll für vier Jahre in die Schweiz entsendet werden. Seine Funktion in der Schweizer Tochtergesellschaft ist die des Geschäftsführers. Herr Müller ist deutscher Staatsangehöriger und wird von seiner Frau und seinen beiden Kindern, welche alle ebenfalls Deutsche sind, begleitet. Nach den vier Jahren Einsatz in der Schweiz ist geplant, dass er eine leitende Funktion in der Geschäftsführung am Hauptsitz einnehmen wird. Schweiz – Vertragliche Regelung Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Herr Müller für den Einsatz in der Schweiz angestellt werden kann. Lokale Anstellung Zum einen besteht die Möglichkeit, dass Herr Müller für den Einsatz von vier Jahren einen lokalen Schweizer Arbeitsvertrag bei der Schweizer Gesellschaft erhält. Dieser Vertrag könnte für diesen Zeitraum befristet ausgestellt werden. Zu beachten sind lediglich die Konsequenzen aus einem befristeten Vertrag, diesbezüglich vor allem die Handhabung bei Kündigungen. Aufgrund der möglichen rechtlichen Konsequenzen wird von einem befristeten lokalen Schweizer Arbeitsvertrag häufig Abstand genommen. Sein bisheriger deut- scher Arbeitsvertrag würde mit Startbeginn des Schweizer Arbeitsvertrages aufgelöst werden. Entsendung Die Alternative ist, dass Herr Müller für den Einsatz von vier Jahren einen Entsendungsvertrag erhält. Dies bedeutet, sein deutscher Arbeitsvertrag wird für den Einsatz in der Schweiz ruhend gestellt und er erhält einen Entsendungsvertrag von der Berta GmbH in Deutschland. In diesem Entsendungsvertrag sind alle Regeln, welche im Rahmen eines Auslandseinsatzes zu berücksichtigen sind, enthalten. Insbesondere ist auch geregelt, wie mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen umgegangen wird sowie welche zusätzlichen Benefits der Mitarbeiter für seinen Auslandseinsatz erhält. Des Weiteren sind Regelungen enthalten, wie mit der Rückkehr beziehungsweise der Beendigung des Vertrages umgegangen werden soll. Schweiz – Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung 1 Lokale Anstellung Würde Herr Müller einen befristeten lokalen Schweizer Arbeitsvertrag erhalten, dann wäre der Prozess zum Erhalt einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung der folgende: Aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens besteht ein erleichtertes Verfahren für den Erhalt einer Arbeitsbewilligung für EU 25/EFTA-Staatsangehörige 2 mit einem lokalen Arbeitsvertrag in der Schweiz. Herr Müller müsste sich somit lediglich bei der zuständigen Behörde (in der Regel Einwohnerkontrolle beziehungsweise Kreisbüro genannt) seiner Wohnsitzgemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug in die Schweiz, allerspätestens vor dem Beginn seiner Tätigkeit in der Schweiz, anmelden. Mit dieser Anmeldung ist es ihm erlaubt, in der Schweiz zu arbeiten und sich aufzuhalten. Das gleiche 42 Personal.Manager 3/2011

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