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Global Mobility in der Schweiz und/mit Deutschland

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Die Schweiz und Deutschland führen intensive Beziehungen und sind durch eine gemeinsame Sprache sowie einen regen wirtschaftlichen, kulturellen, sowie menschlichen Austausch eng miteinander verbunden. Deutschland ist der wichtigste Partner der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Was es genau zu beachten gilt, erfahren Sie bei uns!

Länder

Länder gilt für die ihn begleitende Familie. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung dauert es dann zwischen einem bis drei Monate bis der Ausländerausweis ausgestellt wird, was die endgültige Bewilligung bedeutet. Sofern der Arbeitsvertrag von Herrn Müller auf vier Jahre ausgestellt ist, wird auch der Ausländerausweis von ihm und seiner Familie auf vier Jahre befristet sein. Die Bewilligungen von seiner Familie hängen direkt von seiner Bewilligung ab. Das bedeutet, würde er die Schweiz verlassen und seine Familie noch in der Schweiz bleiben, würde zu diesem Zeitpunkt geprüft, ob aus bewilligungsrechtlicher Sicht seine Familie in der Schweiz verbleiben darf. Entsendung Würde Herr Müller einen Entsendungsvertrag für den Schweizer Einsatz erhalten und somit sein eigentlicher Arbeitgeber nach wie vor in Deutschland sein, kann Herr Müller sich für seine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung nicht auf das Personenfreizügigkeitsabkommen berufen. Solange der Arbeitgeber seinen Sitz nicht in der Schweiz hat, fallen Entsandte aus dem EU-Raum unter den Begriff „Dienstleistungserbringer“. Aus diesem Grund muss vor Aufnahme einer Tätigkeit in der Schweiz ein Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungsgesuch gestellt werden. Dieses wird in Zürich bei dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (Kurzform: AWA) eingereicht und von dieser Stelle vor allem im Hinblick auf die Einhaltung der Schweizer Lohn- und Arbeitsmarktbedingungen geprüft werden. Nach der Prüfung durch das AWA wird das Gesuch anschließend vom kantonalen Migrationsamt (in diesem Fall: Migrationsamt des Kantons Zürich) vor allem bezüglich der Person geprüft. Danach wird eine definitive Verfügung erstellt, welche für die Anmeldung in der Schweiz nach der Einreise vorgelegt werden muss. Zu beachten gilt, dass auf diese Art der Bewilligung Kontingente vorhanden sind, welche zahlenmäßig von der Bundesbehörde, Bundesamt für Mi gration in Bern, festgelegt worden sind. Die Kontingente werden quartalsweise für EU 25/ EFTA-Staatsangehörige „aufgeschalten“. Es gibt zwei Arten von Kontingenten für diesen Personenkreis, zum einen die für kurzfristige Entsendungen, zum anderen die für langfristige Entsendungen. Ein weiterer wichtiger Unterschied, den es im Vergleich zur lokalen Anstellung zu beachten gilt, ist der, dass bei einer Entsendung der Arbeitgeber aus bewilligungsrechtlicher Sicht verpflichtet ist, die Kosten für die Unterkunft, Fahrt und Verpflegung zusätzlich zum vereinbarten Basislohn zu erstatten. Nach Erteilung der definitiven Verfügung, kann Herr Müller mit seiner Familie in die Schweiz einreisen. Er muss sich dann, wie bei dem Vorhandensein eines lokalen Arbeitsvertrages, bei der zuständigen Behörde in seiner Wohnsitzgemeinde anmelden. Er wird je nach erteilter Verfügung, welche in der Regel von der aktuellen Kontingentslage abhängt, entweder eine kurzfristige Bewilligung für zwei Jahre oder eine langfristige Bewilligung für vier Jahre erhalten. Beim Erhalt einer kurzfristigen Bewilligung, heißt dies lediglich, dass vor Ablauf der zwei Jahre ein neues Bewilligungsgesuch eingereicht werden muss, welches von den zuständigen Behörden wieder überprüft wird. Auch in diesem Fall werden die Bewilligungen der Familienmitglieder nur in direkter Verbindung zu Herrn Müllers Bewilligung ausgestellt. Die Ausstellung des Ausländerausweises dauert ebenfalls ein bis drei Monate ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Schweiz – Vergütung Lokale Anstellung Bei der lokalen Anstellung wird Herrn Müller eine Vergütung angeboten, welche dem lokalen Lohngefüge bei der Schweizer Gesellschaft entspricht. Marco Daugalies Managing Partner/ Vorsitzender der Geschäftsleitung CONVINUS International Employment Solutions, Zürich (Schweiz) E-Mail: info@convinus.com www.convinus.com Personal.Manager 3/2011 43

Länder Entsendung Bei der Entsendung wird Herr Müller im deutschen Lohngefüge verbleiben und zusätzlich die entsendungsrelevanten Be - nefits erhalten. Vor allem werden ihm noch die Wohnung in der Schweiz, die Fahrtkosten sowie die Verpflegungskosten bezahlt. Schweiz – Sozialversicherung Lokale Anstellung Mit dem lokalen Vertrag von Herrn Müller bei der Schweizer Gesellschaft wird er ab dem ersten Tag in der Schweiz sozialversicherungspflichtig. Über den Schweizer Arbeitgeber werden die folgenden Versicherungen geregelt sein: • AHV/IV/EO (Alters-, Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Er - werbsersatzordnung): Der Beitragssatz beträgt 5,15 Prozent jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom maßgebenden Lohn. • ALV (Arbeitslosenversicherung): Der Beitragssatz beträgt 1,1 Prozent jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom maßgebenden Lohn bis max. 126.000 CHF Jahreslohn. • Solidaritätsbeitrag für die Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz beträgt 0,5 Prozent jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom maßgebenden Lohn, der 126.000 CHF übersteigt bis max. 315.000 CHF Jahreslohn. • Berufliche Vorsorge (Pensionskasse): gesetzliche Versicherung bis zu maximal 83.520 CHF; der Arbeitgeberbeitrag muss mindestens so hoch sein wie der Arbeitnehmerbeitrag • Nichtberufsunfallversicherung: gesetzliche Versicherung bis maximal 126.000 CHF Jahreslohn; der Beitrag wird komplett vom Arbeitnehmer übernommen. • Berufsunfallversicherung: gesetzliche Versicherung bis maximal 126.000 CHF Jahreslohn; der Beitrag wird komplett vom Arbeitgeber übernommen. • Familienzulage: Die Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen. Die Krankenversicherung ist hingegen eine Versicherung, die von jeder Person mit Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig vom Alter, abgeschlossen werden muss. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten eine Schweizer Krankenversicherung vorgewiesen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die kantonal zuständige Behörde dem Ausländer eine Krankenversicherung auf dem Zwangswege zuweisen. Eine Besonderheit ist die Krankentagegeldversicherung (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Diese Versicherung gehört in der Schweiz nicht zu den gesetzlichen Versicherungen, da der Ursprung im Ar - beitsrecht liegt. Aufgrund dessen, dass der Arbeitgeber wegen des Arbeitsrechts die Verpflichtung hat, für einen gewissen Zeitraum den Lohn im Krankheitsfall weiterzuzahlen, besteht die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen, die dies anstelle des Arbeitgebers übernimmt. In der Regel werden die Beiträge an die Krankentagegeldversicherung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zu gleichen Teilen übernommen. Entsendung Wenn Herr Müller für einen Zeitraum von vier Jahren in die Schweiz entsandt wird, kann eine entsprechende Sondervereinbarung für diesen Zeitraum beantragt werden, so dass Herr Müller und seine Familie weiterhin in Deutschland versichert bleiben und sich von der Schweizer Versicherungspflicht, inkl. auch der Krankenversicherungspflicht, befreien können. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens ist grundsätzlich zwar nur ein Zeitraum von zwei Jahren für eine solche Befreiungsmöglichkeit vorgesehen, aufgrund der besonderen Stellung mit der Schweiz besteht jedoch durchaus die Möglichkeit, über eine Sondervereinbarung die Befreiung auch für einen längeren Zeitraum zu erhalten. Schweiz – Steuern Mit der Wohnsitznahme in der Schweiz beginnt grundsätzlich die Begründung einer unbeschränkten Steuerpflicht, welche das weltweite Einkommen und das weltweite Vermögen umfasst. Im Gegensatz zu Deutschland kennt die Schweiz nach wie vor eine Vermögenssteuer. Für die Besteuerung ist derjenige Kanton maßgebend, in dem der Steuerpflichtige per 31.12. eines Kalenderjahres seinen Wohnsitz hat. Wenn ein Zuzug während des Jahres erfolgt, so müssen in der Schweiz lediglich die Einkünfte ab dem Zeitpunkt des Zuzuges angegeben werden. Jedoch sind in der Schweiz nur Jahressteuertarife vor- 44 Personal.Manager 3/2011

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