Aufrufe
vor 3 Jahren

Global Mobility in der Schweiz und/mit Deutschland

  • Text
  • Grenzgaenger
  • Quellensteuer
  • Expats
  • Steuern
  • Fachkraft
  • Globalmobility
  • Convinus
  • Mitarbeiter
  • Besteht
  • Deutschland
  • Unternehmen
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Schweizer
  • Schweiz
Die Schweiz und Deutschland führen intensive Beziehungen und sind durch eine gemeinsame Sprache sowie einen regen wirtschaftlichen, kulturellen, sowie menschlichen Austausch eng miteinander verbunden. Deutschland ist der wichtigste Partner der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Was es genau zu beachten gilt, erfahren Sie bei uns!

länder

länder länder nehmer mitfinanziert werden. Dies kann jeder Arbeitgeber frei entscheiden. Krankentagegeldversicherung Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist keine Pflicht. Mit der Krankentagegeldversicherung besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Rückversicherung, falls ein Arbeitnehmer krank wird. Aus dem Arbeitsrecht besteht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle. Der Anspruch hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, sowie von der gewählten Skala. Es gibt drei verschiedene Skalen, aus denen eine gewählt werden kann, nach der sich dann die Ansprüche im Krankheitsfalle bestimmen. In allen drei Skalen besteht im ersten Arbeitsjahr der Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von 3 Wochen. Sofern nun ein Arbeitgeber eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, besteht der Zeitraum der Lohnfortzahlung unabhängig von den Dienstjahren in der Regel für maximal 2 Jahre. Der Zeitraum hängt jedoch von der gewählten Versicherung ab. Die Höhe der Lohnfortzahlung liegt in der Regel bei 80 Prozent des versicherten Lohnes. Es hängt nun vom Arbeitgeber ab, in wieweit er dem Arbeitnehmer für einen Teil des Zeitraumes oder den ganzen Zeit raum, 100 Prozent des Lohnes weiterbezahlt. Der Arbeitgeber ist allerdings hierzu nicht verpflichtet, sondern dies würde eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sein. Die Versicherungsprämie kann durch den Arbeitgeber alleine finanziert werden oder aber auch jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden. Krankenversicherung In der Schweiz besteht in der Regel die Pflicht eine Schweizer Krankenversicherung abzuschließen, sobald eine Person einen Wohnsitz in der Schweiz hat. Bei einem Neuzuzug in die Schweiz oder bei Geburt ist die Anmeldung bei einer Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten notwendig. Sofern eine Person innerhalb dieser Zeit keine Krankenversicherung abschließt, wird sie von Behördenseite einer Krankenversicherung zugewiesen. Die Pflicht des Abschlusses einer Krankenversicherung umfasst lediglich die Grundversicherung. Diese kann jedoch beliebig ausgebaut, d.h. die umfassenden Leistungen beliebig erweitert werden. In Bezug auf die Grundversicherung muss auch jede der circa 60 Schweizer Krankenkassen eine natürliche Person aufnehmen, unabhängig von deren Alter und vorgängigen Krankheitsgeschichte. Es dürfen in Bezug auf die Prämie diesbezüglich im Rahmen der Grundversicherung auch keine Unterschiede gemacht werden. Die Krankenversicherungsprämie hängt zum einen von der gewählten Krankenversicherung ab und zum anderen von dem Kanton bzw. der Gemeinde/Stadt in der eine Person lebt. Die Prämie kann zudem noch stark variieren, je nach gewähltem Versicherungsmodell (bspw. Hausarztmodell) und nach dem individuell gewähltem Selbstbehalt, der zwischen CHF 300 und CHF 2.500 liegen kann. Die Krankenversicherung kann grundsätzlich jedes Jahr gewechselt werden, so dass hierdurch in der Schweiz ein reger Wettbewerb zwischen den zahlreichen Krankenversicherungen herrscht. Eine Besonderheit gegenüber den deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen ist, dass in der Schweiz die Versicherungsprämien vom Versicherten selbst direkt an die Krankenkasse gezahlt und diese nicht über den Arbeitgeber bezahlt werden. Auf den ersten Blick erscheint das Schweizer Sozialversicherungssystem einfach strukturiert zu sein, dies ist spätestens bei Leistungsfragen und wenn mehrere Versicherungen zu koordinieren sind allerdings nicht mehr der Fall. Ein Versuch auch diese Problematik zu beheben, war leider mit der Einführung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts in 2003 nicht möglich. Hier wurden lediglich allgemeine Bestimmungen einheitlich geregelt, nach welchen alle Versicherungszweige sich zu richten haben. Friederike V. Ruch 42 Personal.Manager 2/2009

länder Mitarbeitereinsatz Internationaler Mitarbeitereinsatz in der Schweiz (Teil IV) +++ In diesem vierten Teil dieser Serie stellen wir Ihnen die Grundzüge der steuerrechtlichen Bestimmungen für natürliche Personen in der Schweiz vor, wobei vor allem auf die Besonderheiten im Rahmen einer Mitarbeiterentsendung in die Schweiz eingegangen wird. Bei der Feststellung der Steuerbelastung ist in der Regel die Wohnsitzgemeinde des Steuerpflichtigen maßgebend. Aufgrund der unterschiedlich hohen Steuerfüsse in den zahlreichen einzelnen Schweizer Wohnsitzgemeinden, kann die Steuerbelastung der Steuerpflichtigen je nach individueller Situation sehr unterschiedlich ausfallen. +++ Der Umfang der Steuerpflicht in der Schweiz ist abhängig von der steuerlichen Zugehörigkeit. Dies bedeutet, sofern eine persönliche Zugehörigkeit vorhanden ist, das heißt sofern ein Wohnsitz in der Schweiz besteht, besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht. Die unbeschränkte Steuerpflicht umfasst das weltweite Einkommen und Vermögen. Sofern lediglich eine wirtschaftliche Zugehörigkeit besteht, das heißt sofern beispielsweise in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, ohne dass ein Wohnsitz besteht (siehe nachfolgend „Internaländer Teil IV: Das Steuersystem der Schweiz Aufgrund der 26 verschiedenen Kantone gibt es in der Schweiz 26 verschiedene Steuergesetze, welche für die Staats- und Gemeindesteuern maßgebend sind, dazu besteht noch auf Bundesebene ein Bundessteuergesetz, welches für die Direkte Bundessteuer maßgebend ist. Auf Kantons- und Gemeindesteuerebene wird das Einkommen sowie das Vermögen besteuert, auf der Ebene der Direkten Bundessteuer wird lediglich das Einkommen besteuert. Nicht nur die kantonalen Gesetze sind unterschiedlich, sondern auch die kantonalen Steuertarife. Lediglich der Direkte Bundessteuertarif ist in der gesamten Schweiz einheitlich festgelegt. Daneben setzt jede einzelne Gemeinde einen eigenen Steuermultiplikator fest. Daher ist es maßgebend, in welcher Gemeinde der Wohnsitz eingenommen wird, d.h. je nach Wohnsitzgemeinde ist die Steuerbelastung unterschiedlich hoch. Jede natürliche Person in der Schweiz bezahlt Kantons- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuern. In der Regel beträgt die Kantons- und Gemeindesteuerbelastung ungefähr 2/3 und die Direkte Bundessteuer ungefähr 1/3 der Gesamtsteuerbelastung. Bei einem Bruttolohn von CHF 250.000 beträgt die ungefähre Steuerbelastung in den folgenden Gemeinden/Städten (ohne Kirchensteuer) wie folgt (siehe Tabelle rechts). Steuertarife Es gibt grundsätzlich in jedem Kanton sowie auf Bundesebene jeweils zwei verschiedene Steuertarife, einen für Verheiratete und einen für Ledige. Hierbei ist zu erwähnen, dass in der Schweiz Eheleute, sofern diese nicht getrennt leben oder geschieden sind, immer gemeinsam besteuert werden. Steuerperiode Die Steuerperiode stimmt bei natürlichen Personen in der Regel mit dem Kalenderjahr überein (Steuerjahr). Steuerpflicht Die Steuerpflicht wird grundsätzlich wie folgt begründet: Sofern eine Person sich für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit mehr als 30 Tage in der Schweiz aufhält beziehungsweise sofern eine Person sich, ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit mehr als 90 Tage in der Schweiz aufhält, wird die natürliche Person steuerpflichtig. 44 Personal.Manager 3/2009

Global Mobility Alert

Presentations

Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS

google8089d691feca9268.html
[removed][removed]