Aufrufe
vor 3 Jahren

Global Mobility in der Schweiz und/mit Deutschland

  • Text
  • Grenzgaenger
  • Quellensteuer
  • Expats
  • Steuern
  • Fachkraft
  • Globalmobility
  • Convinus
  • Mitarbeiter
  • Besteht
  • Deutschland
  • Unternehmen
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Schweizer
  • Schweiz
Die Schweiz und Deutschland führen intensive Beziehungen und sind durch eine gemeinsame Sprache sowie einen regen wirtschaftlichen, kulturellen, sowie menschlichen Austausch eng miteinander verbunden. Deutschland ist der wichtigste Partner der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Was es genau zu beachten gilt, erfahren Sie bei uns!

länder

länder Wohnort Ledig Verheiratet In CHF In % In CHF In % Kanton Zürich: Stadt Zürich 60.300 24,12 51.000 20,40 Kanton Aargau/Stadt Aarau 61.300 24,52 51.800 20,72 Kanton Zug/Stadt Zug 41.500 16,60 37.200 14,88 Kanton Basel-Stadt 64.200 25,68 58.200 23,28 Kanton Schwyz/Gemeinde Wollerau 42.100 16,84 38.300 15,32 tionaler Wochenaufenthalter“), besteht in der Schweiz lediglich eine beschränkte Steuerpflicht. Bei der beschränkten Steuerpflicht werden nur einzelne Einkommens- und Vermögenswerte besteuert. Die Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit beginnt mit der Begründung des steuerrechtlichen Wohnsitzes oder qualifizierten Aufenthaltes in der Schweiz, in dem Kanton beziehungsweise in der Gemeinde, d.h. mit der Geburt sowie mit dem Zuzug. Bei beschränkter Steuerpflicht kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit wird die Steuerpflicht mit dem Erwerb steuerbarer Werte oder dem Bezug bestimmter Leistungen begründet. Die Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit endet mit dem Tod, dem Wegzug aus der Schweiz (Kanton, Gemeinde) oder mit der Aufgabe der im betreffenden Gemeinwesen steuerbaren Werte beziehungsweise mit dem Wegfall der Bezüge. Bezahlung von Steuern Jede natürliche Person, welche die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt beziehungsweise ein Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz (C-Bewilligung) beziehungsweise die mit einem Schweizer oder einer Person mit einer Niederlassungsbewilligung verheiratet ist, bezahlt die Steuern basierend auf der eingereichten Steuererklärung. In der Regel werden während eines Jahres entsprechende Akonto-Zahlungen geleistet. Quellensteuer Ausländische Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer. Die Quellensteuer wird monatlich vom Bruttolohn berechnet, direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Steuerbehörde weitergeleitet. Die Quellensteuer umfasst die Kantons- und Gemeindesteuer sowie die Direkte Bundessteuer. Die Quellensteuertarife sind progressive Steuertarife und hängen von dem ausbezahlten Lohn in einem Monat ab. In der Regel sollte die bezahlte Quellensteuer der effektiven Steuerbelastung entsprechen. Je nach weiteren Einkommen und Vermögenswerten ist es jedoch möglich, dass noch eine zusätzliche Steuerbelastung die Folge ist. Steuererklärung Die ordentliche Veranlagung der Steuern erfolgt grundsätzlich aufgrund einer Steuererklärung. Die Steuererklärung ist eine Selbstdeklaration, d.h. die steuerpflichtige Person hat sie vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, während die Steuerbehörde diese Angaben überprüft. Es gibt nur eine einzige Steuererklärung, die auszufüllen ist. Diese gilt demzufolge sowohl für die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Die Steuererklärungsformulare werden von der Wohngemeinde zugesandt und muss ausgefüllt an diese Behörde zurückgesandt werden. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist in den meisten Kantonen der 31. März. Diese Frist kann grundsätzlich auf Antrag verlängert werden. In dieser Steuererklärung ist das weltweite Einkommen und Vermögen zu deklarieren, auf dessen Basis die effektive Steuerbelastung berechnet wird. Neben dem Erwerbseinkommen sind auch unter anderem Zins- und Dividendeneinkünfte sowie Liegenschaftseinkünfte anzugeben. Die zusätzlichen Einkommen sind ab dem ersten Franken anzugeben. Sofern eine Liegenschaft selbst bewohnt wird und nicht vermietet ist, muss dafür ein Einkommen angegeben werden, das ungefähr den marktüblichen Mieteinkünften entspricht. In Abzug gebracht werden können dann allerdings alle Unterhaltskosten, welche im Zusammenhang mit den Liegenschaften stehen. Des Weiteren können in der Steuererklärung jegliche bezahlte Sozialversicherungsbeiträge sowie jegliche bezahlte Schuldzinsen zum Abzug gebracht werden. Einkäufe in die Pensionskasse können in voller Höhe ebenfalls zum Abzug gebracht werden sowie auch Beiträge an eine private Vorsorge, welche als Säule 3a bezeichnet wird. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Steuerbelastung so auf Basis der wirtländer Friederike V. Ruch, Steuerberaterin, International Employment & Tax Partner CONVINUS International Employment Solutions, Zürich (Schweiz) info@convinus.com www.convinus.com Personal.Manager 3/2009 45

länder Länderinformation Schweiz Vollständiger Name: Schweizerische Eidgenossenschaft (CH = Confoederatio Helvetica) Landeshaupstadt: Bern Größte Stadt: Zürich Fläche: 41.285 qkm Einwohner: 7.591.400 Gründung: 1291 Nationalfeiertag: 1. August Währung: Schweizer Franken (CHF) Amtssprachen: Deutsch (64 %), Französisch (21 %), Italienisch (6,5 %), Rätoromanisch (0,5 %) länder schaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ermittelt wird. Sofern ein Ausländer, der quellensteuerpflichtig ist, ein Jahresbruttoerwerbseinkommen von mehr als CHF 120.000 hat, muss dieser eine Steuererklärung in der nachträglichen Veranlagung einreichen. Bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten in der Schweiz, ist es ausreichend, wenn einer der beiden diesen Schwellenwert übersteigt, um eine Steuererklärung einreichen zu müssen. In den folgenden Jahren wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht auch dann eine nachträgliche Veranlagung vorgenommen, wenn dieser Schwellenwert vorübergehend oder dauerhaft wieder unterschritten wird. Internationaler Wochenaufenthalter Eine natürliche Person, die sich in der Schweiz nur unter der Woche aufhält, um dann am Wochenende wieder zu ihrer Familie (welche ihren Wohnsitz im Ausland hat) zurückzukehren, ist in der Regel in der Schweiz nur beschränkt steuerpflichtig. Die beschränkte Steuerpflicht umfasst lediglich das Erwerbseinkommen in der Schweiz. Diese Personengruppe muss in der Schweiz keine Steuererklärung einreichen, denn diese Personen bezahlen ihre Steuern mittels der vom Lohn in Abzug gebrachten Quellensteuer. Damit gewisse Kosten wie beispielsweise die wöchentlichen Heimfahrtkosten, die Mietkosten in der Schweiz, welche sich auf die Erwerbstätigkeit in der Schweiz beziehen, in Abzug gebracht werden können, kann eine Korrektur der Quellensteuer beantragt werden. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bis zum 31. März des folgenden Jahres beim zuständigen Steueramt eingereicht werden. Hierbei ist wichtig, dass die unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen beachtet werden. Besondere Bestimmungen für Entsandte/ Spezialisten Für Entsandte und Spezialisten, welche nur für einen befristeten Zeitraum von maximal 5 Jahren für Erwerbszwecke in die Schweiz ziehen, können gewisse Kosten als besondere Berufskosten noch zusätzlich zu den Berufskosten in Abzug gebracht werden. Es kann eine Pauschale von CHF 1.500 pro Monat ohne Nachweis von einzelnen Kosten in Abzug gebracht werden. Die Höhe dieser Pauschale gilt für alle Kantone sowie auch für den Bund. Anstelle der Pauschale können jedoch auch die effektiven Kosten in Abzug gebracht werden, welche nachfolgend beschrieben werden: Die Mietkosten in der Schweiz können zum Abzug gebracht werden, sofern der natürlichen Person die Wohnung beziehungsweise das Haus, in welchem diese vor dem Zuzug in die Schweiz gelebt hat, auch während des Aufenthaltszeitraumes in der Schweiz frei zur Verfügung steht. Dies bedeutet, wenn die Wohnung beziehungsweise das Haus im Eigentum der natürlichen Person steht und nicht vermietet wird. Wenn die Wohnung beziehungsweise das Haus gemietet ist, muss die natürliche Person, sofern diese die Kosten in Abzug bringen möchte, hierfür die Miete auch weiterhin entrichten, ohne dass dies untervermietet wird. Die abzugsfähigen Mietkosten in der Schweiz können in effektiver Höhe zum Abzug gebracht werden, sofern es sich um keine „Luxusmietkosten“ handelt. Die Beurteilung unterliegt dem Ermessen des für den Steuerpflichtigen zuständigen Steuerkommissärs (Deutschland: Finanzbeamter). Sofern der Arbeitgeber die Mietkosten in der Schweiz bezahlt, können diese steuerfrei vom Arbeitgeber bezahlt werden, sofern die eben beschriebene Bedingung erfüllt ist. Ansonsten handelt es sich bei dieser Art der Vergütung um einen steuerpflichtigen Gehaltsbestandteil. Des Weiteren können die Schulkosten für eine internationale Schule in Abzug gebracht werden, sofern die Kinder nicht in eine lokale Schule, vor allem aufgrund der Sprachprobleme, gehen können. Die effektiven Umzugskosten in die Schweiz können ebenfalls zum Abzug gebracht werden 46 Personal.Manager 3/2009

Global Mobility Alert

Presentations

Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS

google8089d691feca9268.html
[removed][removed]