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Global Mobility in Nordamerika: USA / Kanada

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Die Wirtschaft Nordamerikas umfasst mehr als eine halbe Milliarde Menschen in 23 Staaten und ist geprägt von den starken Unterschieden zwischen den reichen Ländern Kanada und USA, welche zu den wohlhabendsten Staaten der Welt zählen. Die Attraktivität für Unternehmen in diesen Ländern eigene Standorte zu besitzen ist besonders hoch, somit auch der Aufwand für die Expats.

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visaregeln usa Nichteinwanderungsvisatypen Besuchervisum (B-1, B-2, B-1/B-2) Transitvisum (C-1, C-2, C-3) Treaty Trader’s Visum (E-1) Treaty Trader’s Visum (E-2) Studentenvisum (F-1, F-2) Temporary Workers Visa (H-1B) Temporary Workers Visa (H-2B) Temporary Workers Visa (H-3) Temporary Workers Visa (H-4) Visum für ausländische Medienvertreter (I) Exchange Visitor’s Visa (J-1, J-2) Visum für Verlobte (K-1, K-2) Intracompany Transferee’s Visa (L-1, L-2) Merkmale und Erläuterungen Das Besuchervisum B-1 berechtigt den ausländischen Staatsangehörigen zum vorübergehenden Aufenthalt zu Geschäftszwecken bis max. 1 Jahr. Eine Verlängerung des Visums ist grundsätzlich bis zur Erfüllung des Zwecks der Geschäftsreise möglich. Dies beinhaltet ebenfalls die Berechtigung vorübergehend rechtmässig beruflich tätig zu werden (u.a. geschäftliche Besprechungen, Teilnahme an Konferenzen/Kongressen, Vertragsabschlüsse, Vertreterfragen). Ein Anstellungsverhältnis darf in den USA damit jedoch nicht eingegangen werden und das Gehalt muss auch weiterhin vom Ausland bezahlt werden. Für einen vorübergehenden Aufenthalt zu Tourismuszwecken ist ein Besuchervisum B-2 einzuholen und sofern ein vorübergehender Aufenthalt sowohl zu Geschäfts- als auch Tourismuszwecken geplant ist, muss ein Besuchervisum B-1/B-2 eingeholt werden. Voraussetzung für die Erteilung eines Besuchervisums ist, dass der Wohnsitz ebenfalls im Ausland beibehalten wird und keinerlei Absicht besteht, diesen aufzugeben. In der Regel gewähren die Einwanderungsbeamten Touristen eine Aufenthaltsdauer von 6 Monaten. Dieses Visum berechtigt grundsätzlich nur zur direkten und ununterbrochenen Durchreise durch die USA. Dieses Visum ist für ausländische Geschäftsleute vorgesehen, deren Tätigkeit in den USA im wirtschaftlichen Interesse von Ländern liegt, mit denen die USA einen Handels- oder Schifffahrtsvertrag abgeschlossen hat. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel ein Jahr, mit der Möglichkeit dieses jährlich verlängern zu lassen (maximal für 4 Jahre). Dieses Visum erlaubt Ausländern, die erhebliches Kapital in ein Unternehmen in den USA investiert haben oder zu investieren vorhaben, die Einreise in die USA, um die Tätigkeit dieses Unternehmens zu fördern oder zu leiten. Das Visum wird auch Personen erteilt, die von einem in den USA ansässigen grösseren ausländischen Unternehmen in leitender Stellung oder wegen besonderer technischer Kenntnisse zur Ausbildung oder Überwachung des in dem Unternehmen angestellten Wartungs- oder Reparaturpersonals eingesetzt wird. Dieses Visum wird an Studierende erteilt, die in den USA ein vollständiges Studium oder einen ganzen Lehrgang an einer anerkannten Lehranstalt absolvieren möchten. Das Studentenvisum kann bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren erteilt werden. Dieses Visum wird Ausländern erteilt, die auf einem Gebiet in vorübergehender unselbständiger Erwerbstätigkeit arbeiten wollen. Die unselbständige Tätigkeit muss besondere Fähigkeiten verlangen, welche mindestens durch einen entsprechenden Schulabschluss und eine entsprechende gleichwertige Ausbildung mit einer einschlägigen Arbeitserfahrung nachgewiesen werden muss. Eine Arbeitsbewilligung ist hierfür zudem notwendig. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre, kann jedoch um weitere 3 Jahre verlängert werden. Dieses Visum wird Ausländern erteilt, die eine vorübergehende Tätigkeit in den USA ausüben möchten, für die vor Ort keine arbeitslosen Arbeitskräfte vorhanden sind. Die Dauer der Aufenthaltsbewilligung richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Visums, max. 1 Jahr, welche um max. 3 Jahre verlängert werden kann. Für die Erlangung dieses Visums ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich. Dieses Visum wird ausländischen Stagiaires (Trainees) erteilt, die zur weiteren beruflichen Ausbildung in den USA arbeiten möchten. Die Gültigkeitsdauer des Visums entspricht der Dauer der Aufenthaltsbewilligung und richtet sich nach der Ausbildungszeit, max. 2 Jahre. Dieses Visum wird Ehepartnern und Kindern von Ausländern erteilt, die im Besitze eines H-1, H-2B oder H-3 Visums sind. Inhaber dieses Visums erhalten keine Arbeitsbewilligung. Das Visum wird erteilt, sofern der Heimatstaat des Ausländers Gegenrecht gewährt. Die Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für 1 Jahr erteilt und kann jährlich erneuert werden, solange die Tätigkeit andauert. Inhaber eines I-Visums dürfen das Arbeitsgebiet und den Arbeitgeber ohne Einwilligung des INS nicht wechseln. Ehepartner und Kinder des Visum-Inhabers erhalten ebenfalls ein I-Visum, jedoch keine Arbeitsbewilligung. Ein J-1 Visum erhalten Ausländer, die an einem vom amerikanischen State Department anerkannten Austauschprogramm teilnehmen. Austauschbesucher können u.a. Studenten, Assistenten, Professoren oder Forscher sein. Ehepartner und Kinder eines J-Visum- Inhabers erhalten ein J-2-Visum. Sie erhalten nur eine Arbeitsbewilligung, wenn erwiesen ist, dass sie die Mittel für den eigenen Lebensunterhalt benötigen. J-1 und J-2 Visa sind 1 Jahr lang gültig. Je nach Austauschprogramm können sie verlängert werden (bis zu 3 Jahre für Studenten, 18 Monate für Stagiaires). Der Wohnsitz muss im Ausland beibehalten werden. Der ausländische Verlobte eines ledigen amerikanischen Staatsangehörigen kann aufgrund dieses Verfahrens einreisen, allerdings muss innerhalb von 90 Tagen nach erfolgter Einreise die Person verheiratet sein. Minderjährige Kinder ausländischer Verlobter erhalten ein K-2-Visum. Ein L-1 Visum wird Ausländern erteilt, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens seit 1 Jahr bei einer Firma oder Organisation auf Managerstufe tätig waren und die vorübergehend in leitender Position oder wegen ihrer besonderen Fachkenntnisse beim selben Arbeitgeber in den USA (Tochtergesellschaft) arbeiten möchten. Die erste Aufenthaltdauer beträgt maximal 3 Jahre, kann jedoch für leitende Angestellte bis max. 7 Jahre und für Angestellte mit besonderen Fachkenntnissen bis max. 5 Jahre verlängert werden. Ehepartner und minderjährige Kinder des Antragsstellers erhalten ein L-2-Visum aber keine Arbeitsbewilligung. Inhaber eines L-1-Visums benötigen keine Arbeitsbewilligung, die Zustimmung von der Einwanderungsbehörde ist hingegen Bedingung. Das Gesuch muss vom Arbeitgeber in den USA eingereicht werden. Personal.Manager 2/2005 11

Autorin: Zum 1. April 2011 wird es zu einigen Änderungen im kanadischen Ausländerprogramm für Arbeitnehmer kommen. Die Regierung war gezwungen diese Massnahmen zum Schutz der ausländischen Arbeitnehmer einzuführen, welche möglicherweise ausgenutzt werden könnten. Des Weiteren sollen die Änderungen ebenfalls zur besseren Verlässlichkeit für die Arbeitgeber sowie zur Unterstreichung der Tatsache dienen, dass das Ausländerprogramm für Arbeitnehmer nur temporär ist, dienen. Ausländische Arbeitnehmer sind für die Besetzung von offenen Stellen für die kanadische Wirtschaft elementar, so hat sich in den letzten 10 Jahren die Anzahl an Ausländern fast verdoppelt. Es gibt drei Hauptpunkte, die sich geändert haben: • Es findet eine genauere Überprüfung des Stelleninserats auf die Echtheit statt • Es gibt eine zweijährige Sperre für die Anstellung von ausländischen Arbeitnehmern für einen vorübergehenden Zeitraum für Arbeitgeber, welche die Voraussetzungen beziehungsweise Bedingungen (Lohn, Arbeitsbedingungen und Beschäftigung) für die Anstellung von Ausländern nicht erfüllen • Ein ausländischer Arbeitnehmer darf nur für einen vorübergehenden Zeitraum von 4 Jahren angestellt werden, bevor die Person Kanada wieder verlassen muss. Es ist daher kanadischen Arbeitgebern zu empfehlen, dass sie Protokolle für jeden Fall aufbereiten, damit aufgezeigt werden kann, dass alle Bedingungen erfüllt werden. Nur kanadischen Mitarbeitern und dauerhaft Niedergelassenen Ausländern ist es erlaubt in Kanada frei zu arbeiten. Ausländische Arbeitnehmer benötigen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit immer eine Arbeitsbewilligung. Der kanadische Arbeitgeber muss für den Erhalt einer Arbeitsbewilligung für einen ausländischen Arbeitnehmer den Nachweis erbringen, dass kein Kanadier oder niedergelassene ausländische Arbeitnehmer für diese Stelle in Frage kommt. Es sind gewisse Bedingungen an das Stelleninserat gestellt, die es zu erfüllen gilt. Des Weiteren sind gewisse Bedingungen zu erfüllen, diese jedoch in Abhängigkeit zu der vakanten Position und dem Arbeitsort. HINWEIS: Die Inhalte dieses Artikels stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen in keinem Fall eine individuelle Beratung. Die Inhalte wurden mit grosser Sorgfalt ausgewählt, jedoch übernimmt CONVINUS keine Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. Der gesamte Inhalt des Artikels ist geistiges Eigentum von CONVINUS und steht unter Urheberrecht. Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe des Inhaltes o- der Teilen hiervon bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch CONVINUS.

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