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Unsere Newsletter 2018

Wir haben Ihnen unsere Newsletter Beiträge aus 2018 zusammengestellt. Folgen Sie einfach unserem Inhaltsverzeichnis zu Ihrem gewünschten Beitrag.

NEWSLETTER 3 /

NEWSLETTER 3 / 2018 3 Sozialversicherungspflicht in China umfasst eine Grund- Pensionsversicherung, eine Grund-Krankenversicherung sowie eine Berufsunfall-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsversicherung. Aufgrund dessen, dass nicht alle Regionen diese Sozialversicherungspflicht für ausländische Arbeitnehmer letztendlich umgesetzt haben, gibt es Schwierigkeiten bei der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht welche auf einem bestehenden Sozialversicherungsabkommen basiert. China hat mit den folgenden 8 Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen: Dänemark, Deutschland, Finnland, Kanada, Korea, Niederlande, Schweiz und Spanien. Ein Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich und Serbien ist zurzeit noch in Ausarbeitung. Zu beachten gilt, dass nicht in allen Sozialversicherungsabkommen sämtliche Sozialversicherungszweige mit abgedeckt sind. Daher ist es notwendig, die einzelnen Versicherungszweige bzw. Versicherungen genau zu prüfen, damit der notwendige und gewünschte Versicherungsschutz vorhanden ist. In China gibt es keine automatische Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Mitarbeiter, welche nach China entsandt werden. Eine Befreiung muss bei der zuständigen regionalen Sozialversicherungsbehörde beantragt werden. Auch wenn die Prozesse je nach Region unterschiedlich ausgestaltet sind, sowie die Sozialversicherungsabkommen unterschiedliche Versicherungszweige abdecken bzw. für unterschiedliche Personengruppen gelten, gilt das folgende doch als eine Art Standardprozess: Der chinesische Einsatzbetrieb, bei dem der ausländische Mitarbeiter eingesetzt wird, muss die original Entsandtenbescheinigung bei der Sozialversicherungsbehörde einreichen. Dies wird dann von der Behörde geprüft und eine Kopie behalten. Zudem wird eine Bestätigung ausgestellt und dies an den chinesischen Einsatzbetrieb zugesandt. Solange diese Bestätigung nicht vorhanden ist, kann die chinesische Behörde verlangen, dass die chinesischen Sozialversicherungsbeiträge in Abzug gebracht werden. Sollte bei einer Kontrolle eine Nichteinhaltung diesbezüglich festgestellt werden, führt dies in der Regel zu Sanktionen. Die regionalen Unterschiede sowie die unterschiedlichen Kenntnisse zu den Verfahren – gerade im Bereich der Sozialversicherungbefreiung in China – sind sehr hoch und sollten nicht unterschätzt werden. Sofern ein Sozialversicherungsabkommen besteht ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht gemäss dem bestehenden Abkommen für maximal 5 Jahre möglich. Es hat sich bewährt darauf zu achten, dass Mitarbeiter einen internationalen Krankenversicherungszusatz für den Zeitraum ihres Einsatzes in China abschliessen sowie das die Kosten für einen möglichen Rücktransport im Falle von Krankheit abgedeckt sind. Denn hier können schnell sehr hohe für die Repatiierung Kosten entstehen. Entlöhnung Unabhängig von zahlreichen veröffentlichten Statistiken ist die weitverbreitete Annahme nicht korrekt, dass in China im Vergleich zu den westlichen Ländern nur 1/3 des Salärs zu bezahlen ist. Der Arbeitsmarkt ist komplex und es gibt mindestens 3 verschiedene Entlöhnungsströme wie u.a. die Entlöhnung für lokale Staatsangehörige, Entsandte und zurückkehrende hoch qualifizierte chinesische Fachkräfte. Neben dem Basislohn zählen zu den höchsten Lohnkomponenten die Übernahme der Kosten für den Steuerausgleich, die Miete sowie die Fahrtkosten in China. In der Regel wird den ausländischen Arbeitnehmern ein Fahrer zur Verfügung gestellt, denn das Autofahren in China birgt einige Risiken. Vermehrt sind Unfälle von Chinesen mit ausländischen Personen verursacht worden, um dann eine finanzielle Abgeltung zu erhalten. Damit die ausländischen Mitarbeiter diesem Risiko nicht ausgesetzt sind, ist es ratsam auf öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder ein Auto mit einem Fahrer zurückzugreifen. Arbeitsvertrag / Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht in China ist 1995 eingeführt worden. Hinzugekommen sind in den rechtlichen Bereichen noch lokale Regelungen, die es zu beachten gilt. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in China benötigt jeder Entsandte aus bewilligungsrechtlicher Sicht einen chinesischen lokalen Arbeitsvertrag. In der Regel wird ein kurzer chinesischer Arbeitsvertrag für ausländische Arbeitnehmer erstellt, wobei die Hauptpunkte des Einsatzes in China im Entsendungsvertrag zwischen dem ausländischen Unternehmen und dem Mitarbeiter geregelt wird.

4 NEWSLETTER 3 / 2018 USA - L-1 Blanket Approval Autorin: Victoria Artiles Pflüger Einwanderungssystem USA Die Aufnahme einer Tätigkeit in den USA wird anhand eines komplexen Einwanderungssystems strengstes überprüft und geregelt, so dass grundsätzlich alle ausländischen Mitarbeiter in Besitz einer gültigen Arbeitsbewilligung sein müssen, um in den USA arbeiten zu können. In letzter Zeit wurde das Einwanderungssystem durch die Einführung von zusätzlichen Voraussetzungen und Einschränkungen verschärft, so dass die Erteilung einer US-amerikanischen Arbeitsbewilligung erschwert wurde. Zudem beträgt die Bearbeitungsdauer einer Arbeitsbewilligung in der Regel 5 bis 6 Monate. Ein kurzfristiger Arbeitseinsatz in den USA ist daher eigentlich kaum möglich. Mit einem L1-Blanket oder einem E-Blanket kann dem jedoch Abhilfe geschaffen werden. Das L-1 Blanket Approval ist eine Vorabgenehmigung basierend auf dem Gesellschaftsverhältnis und des Standes des amerikanischen Unternehmens, das von der USamerikanischen Einwanderungsbehörde ‚USCIS‘ erteilt wird. Diese Vorabgenehmigung kann für eine unlimitierte Anzahl von Mitarbeitern verwendet werden und ermöglicht, dass die Mitarbeiter für deren persönliche L-1 Arbeitsbewilligung bei der US-amerikanischen Botschaft im Ausland (bzw. Wohnsitzstaat oder Arbeitsort) vorsprechen können. Beim Vorliegen dieser Vorabgenehmigung bei der Botschaft ist der Nachweis gegeben, dass der Mitarbeiter für die L-1 Arbeitsbewilligung qualifiziert ist und somit die Überprüfung des Gesuchs erleichtert wird. Die L-1 Blanket Approval wird grundsätzlich für 3 Jahre ausgestellt und kann unbegrenzt verlängert werden. Zudem ist diese Vorabgenehmigung für alle US-amerikanischen Gesellschaften des Unternehmens gültig. Eine Anpassung der L-1 Blanket Approval ist nur notwendig, wenn Änderungen in der Eigentümerstruktur oder im Gesellschaftsverhältnis vorgenommen werden. US-amerikanische Arbeitsbewilligungen Für eine Entsendung in die USA stehen mehrere US-amerikanische Arbeitsbewilligungskategorien zur Verfügung. Welche Arbeitsbewilligung für die Art der Entsendung und für den Mitarbeiter am Besten geeignet ist, wird unter anderem aufgrund der Staatsbürgerschaft, der Berufserfahrung, den speziellen Fachkenntnissen und der Anstellungszeit im Heimatland des Mitarbeiters entschieden. Zudem können US-amerikanische Arbeitsbewilligungen auf der Unternehmensebene erteilt werden, so dass das Unternehmen bereits über eine Genehmigung verfügt, welche die zukünftigen Entsendungen von Mitarbeitern in die USA ermöglicht. Diese Art von Bewilligung bietet dem Unternehmen mehrere Vorteile sowie eine gewisse Flexibilität. Ein Beispiel hierfür ist die L-1 Blanket Approval, das nachfolgend erläutert wird. L-1 Blanket Approval Das L-1 Blanket Approval gehört zu der L-1 Arbeitsbewilligungskategorie. Grundsätzlich wird eine L-1 Arbeitsbewilligung für einen bestimmten Einsatz und bestimmte Mitarbeiter ausgestellt. In Abweichung davon gibt es, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, auch die Möglichkeit der Ausstellung eines L1-Blanket Approval, welches auf den Einsatzbetrieb ausgestellt wird. Vorteile Grundsätzlich ist die Überprüfungsmethodik der USamerikanischen Einwanderungsbehörde ‚USCIS‘ sehr streng, so dass es regelmässig zu Auflagen kommt und zusätzliche Informationen/Dokumente seitens der ‚USCIS‘ nachgereicht werden müssen. Die US-amerikanischen Botschaften hingegen sind in der Praxis objektiver bei der Überprüfung und betrachten das Gesuch in seiner Gesamtheit. Somit geht weniger Zeit verloren, wenn das Gesuch für die L-Bewilligung des zukünftig entsandten Mitarbeiters von der US-amerikanische Botschaft und nicht von der ‚USCIS‘ beurteilt wird. Bei der Beantragung einer persönlichen L-1 Arbeitsbewilligung ohne Vorabgenehmigung (L-1 Blanket Approval) muss der Mitarbeiter die von der ‘USCIS’ ausgestellte I-797 Genehmigung

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