NEWSLETTER 1 / 2018 Inhalt Entsendung von der Schweiz nach Hongkong 1 Registrierungspflicht bei temporären Mitarbeitereinsätzen in der EU 3 Warum sich eine Entsendungsrichtlinie auch bei vereinzelten Auslandseinsätzen lohnt 4 Praxisorientierte Anwendung des Lebenshaltungskostenindex 6 Bewilligungsfreier konzerninterner Personalverleih 7 Entsendung von der Schweiz nach Hongkong Autoren: Friederike V. Ruch / Fabian Störchli Bei einer Entsendung nach Hongkong kommen andere gesetzliche Bestimmungen zum Tragen als bei einer Entsendung nach China. Sonderverwaltungszone Hongkong ist eine Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China und wird nach dem Prinzip „ein Land, zwei Systeme“ verwaltet, wobei es direkt Beijing unterstellt ist. Es geniesst eine gewisse Autonomie. Die Gerichtsbarkeit folgt dem britischen Common Law. Der Regierungschef von Hongkong hat umfangreiche exekutive Machtbefugnisse, wobei der 70-köpfige Legislativrat nur über geringe Kompetenzen verfügt. Arbeitsrecht / Arbeitsvertrag Die „Hong Kong Employment Ordinance“ regelt die wichtigsten arbeitsrechtlichen Minimalbestimmungen. Massgebend ist jedoch letztendlich der Arbeitsvertrag und dieser hat in Hongkong auch den höheren Stellenwert in der Arbeitswelt. Das Arbeitsrecht legt nur grundsätzliche Vorschriften fest und lässt dem Arbeitgeber viel Spielraum. Im Arbeitsvertrag sind die wesentlichen Punkte festgehalten wie bspw.: Arbeitszeit, Arbeitsort, Lohn, Benefits, Kündigungsfristen, Datenschutz und Sozialleistungen. In Hongkong existiert keine gesetzliche Vorschrift, die die Tages- oder Monatsarbeitsstunden vorschreibt. In der Regel arbeitet man in Hongkong von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr und am Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Viele europäisch geprägten Unternehmen haben aber eine 40 Stundenwoche eingeführt. Je nach Arbeitgeber hat man in Hongkong nach dem 1. Dienstjahr einen gesetzlichen Anspruch auf 7 bis 14 bezahlte Urlaubstage. Bewilligung Die Einwanderungsbehörde von Hongkong bietet für vorübergehende Aufenthalte, wie beispielsweise für Geschäfts reisen, Touristen, Praktika, Studenten, Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Investitionen ein entsprechendes Visum an. Die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die für eine kurze Aufenthaltsdauer (zwischen 7 und 180 Tagen) als Tourist oder Geschäftsreisende einreisen, müssen kein spezielles Visum beantragen. Ausländische Staatsangehörige, die nach Hongkong jedoch einreisen wollen, um dort zu studieren, erwerbstätig zu werden oder Investitionen zu tätigen, müssen von der Einwanderungsbehörde von Hongkong ein Visum oder eine Einreisegenehmigung beantragen. Staatsangehörige der Volksrepublik China, welche auf dem Festland oder in Macau wohnhaft sind, unterliegen speziellen Einwanderungsverfahren und Visakategorien.
2 NEWSLETTER 1 / 2018 Geschäftsreisende brauchen für die Teilnahme an Konferenzen, Sitzungen, Messen, Ausstellungen oder für die Durchführung von Geschäftsverhandlungen in Hongkong kein spezielles Visum, sofern der Aufenthalt nicht länger als 6 Monate andauert. Häufige Geschäftsreisende nach Hongkong, die von der Visumspflicht befreit sind, können einen „HKSAR Travel Pass“ beantragen. Der Travel Pass berechtigt den Inhaber, in Hongkong für eine unbegrenzte Anzahl von Aufenthalten (ein Aufenthalt darf maximal 60 Tage andauern) während der Gültigkeit des Passes einzureisen. Inhaber eines Travel Passes profitieren auch von den vereinfachten Einwanderungskontrollen an der Grenze. Personen, die für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht befreit sind und die 3-mal in Hongkong als „rechtmässige Besucher“ registriert wurden, können einen Travel Pass beantragen. Der Antrag muss an die Einwanderungsbehörde in Hongkong (HKID) gestellt werden. Hongkong unterscheidet grundsätzlich die folgenden vier Arten von Arbeitsvisa für Ausländer: 1. Allgemeines Visum für Berufstätige 2. Arbeitsvisum für besonders qualifizierte Arbeitnehmer 3. Zusätzliches Arbeitsschema für gelernte und angelernte Arbeitnehmer 4. Visa-Programm für Ausländer, die einen Bachelor- oder höheren Abschluss von einer Bildungseinrichtung in Hongkong erworben haben Im Rahmen der allgemeinen Beschäftigungspolitik haben qualifizierte Fachkräfte mit besonderen Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen, die der Wirtschaft in Hongkong zugute kommen, Anspruch auf ein Beschäftigungsvisum. Das Arbeitsvisum ist für eine breite Palette von Berufen geeignet, darunter fallen u.a. leitende Angestellte, Manager, Administrationsangestellte, technisches Personal, Mediziner, Juristen, Professoren, Lehrer, Artisten, Animateure und Sportler. Auch fallen diejenigen Ausländer darunter, welche direkt von einer Hongkonger Gesellschaft rekrutiert oder welche nach Hongkong entsandt werden. Damit ein Arbeitsvisum seitens der Behörde erteilt werden kann, muss der Arbeitgeber in Hongkong nachweisen, dass • ein tatsächlicher Arbeitsplatz vorhanden ist, der nicht von einem Inländer besetzt werden kann; • der zukünftige Arbeitnehmer mindestens einen geeigneten Bachelor-Abschluss für die vorgesehene Position besitzt oder genügend Berufserfahrung aufweist; • die ausländische Arbeitskraft muss über besondere Fähigkeiten, Kenntnisse und/oder Erfahrungen verfügen, die der Wirtschaft von Hongkong zugutekommt; • die ausländische Arbeitskraft muss eine Entschädigung erhalten, die die geltenden Salärkriterien für Fachkräfte in Hongkong erfüllt oder übersteigt. Neben den oben erwähnten Bedingungen kann die Einwanderungs behörde von Hongkong auch die Suchbemühungen des Arbeit gebers überprüfen. Der Antrag auf ein Arbeitsvisum muss bei der Einwanderungsbehörde in Hongkong (HKID) gestellt werden. Der Bewilligungsprozess dauert ca. 4-8 Wochen. Steuern Die Steuersätze in Hongkong zählen weltweit zu den niedrigsten. Ebenfalls ist das Steuersystem im Vergleich relativ einfach und klar, welches sich auf die Attraktivität von Hongkong als Standort für ausländische Unternehmen auswirkt. Der Sonderverwaltungszone Hongkong wurde bis zum Jahr 2047 ein von der Volksrepublik China unabhängiges Steuersystem garantiert. Das Steuerjahr beginnt in Hongkong am 1. April und endet am 31. März. Personen, die weniger als 60 Tage in einem Kalenderjahr in Hongkong tätig sind, können sich bei Einhaltung von gewissen Bedingungen von der Einkommensteuerpflicht in Hongkong befreien lassen. Die Steuersätze für Salär sehen in 2017/2018 wie folgt aus: Netto-Einkommen (in HKD) Rate 0 – 45’000 2% 45’000 – 90’000 7% 90’000 – 135’000 12% Above 135’000 17% Die „salaries tax“ wird auf allem Erwerbseinkommen, welches in Hongkong entsteht oder nach Hongkong eingeführt wird, erhoben. Hier kann die oben genannte Befreiung von der Steuerpflicht nicht zur Anwendung gebracht werden. Bei einer Anstellung in Hongkong wird das gesamte Erwerbseinkommen in Hongkong in einem ersten Schritt besteuert. Für eine Erwerbstätigkeit ausserhalb von Hongkong in diesem Zeitraum kann jedoch das Einkommen, welches auf diese Erwerbstätig keit anfällt, von der Steuerpflicht ausgenommen werden.
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